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Achtung, Waffenkontrolle
Von Adrian Hoffmann
Heilbronn - Der 39-jährige Mann führt Swen Krauß die Treppe hinauf in das Familien-Schlafzimmer. Dort steht der Schrank, in dem die zwei Sportpistolen liegen. Eine Kaliber 2 mm, eine 9 mm. Krauß nimmt die Pistolen und überprüft, ob die Läufe leer sind und die Munition separat aufbewahrt wird. Er vergleicht die Seriennummern mit denen, die er in den Akten hat. Alles in Ordnung – auch mit dem Schrank, in dem die Waffen lagern.
Vogel-Strauß-Politik
Seit Anfang vergangener Woche kommt Krauß zu Waffenbesitzern in Heilbronn nach Hause, oft unangekündigt. „Einige Leute betreiben noch die Vogel-Strauß-Politik“, sagt der 37-jährige Waffenkontrolleur des Ordnungsamts. „Sie denken: Es wird schon keiner kommen, der kontrolliert.“ Allerdings sind die Überprüfungsaktionen durch eine Änderung des Waffengesetzes vorgeschrieben. Darauf macht die Stadt Heilbronn aufmerksam. Das baden-württembergische Innenministerium hat die Kommunen vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Winnenden dazu aufgefordert.

Der Mann aus Neckargartach allerdings wusste Bescheid: Weil er beim ersten Besuch des Ordnungsamts nicht daheim war, hatte Krauß einen Zettel mit Terminangabe hinterlassen. „Die Kontrolle ist vollkommen okay“, sagt der Mann. „Meine Frau ist ein bisschen dagegen“, dass er Waffen habe. Aber er sei Mitglied im Schützenverein.
Gebühr fällig
In Heilbronn gibt es laut Harald Wild, Sachgebietsleiter des Ordnungsamts, etwa 1500 Waffenbesitzer, die meisten Schützen und Jäger. Überprüft würden nur jene, die ein Anschreiben, in dem es um den Nachweis der Verwahrung von Waffen ging, nicht genau oder gar nicht beantwortet haben. „Die Leute sind nicht unbedingt erfreut, wenn wir kommen“, sagt Wild – zumal eine Gebühr von 25 Euro pro halbe Stunde berechnet wird. Aber die Zeiten haben sich geändert: Früher hätten Waffenbesitzer eine Holschuld gehabt, heute sei es eine Bringschuld. Sie selbst sind also in der Pflicht, nachzuweisen, dass sie ihre Waffen ordnungsgemäß verwahren.
Kürzlich traf Swen Krauß auf einen besonders unkooperativen Waffenbesitzer. Er finde seine Waffe gerade nicht, behauptete der, und er habe auch keine Lust, sie zu suchen. Ihm drohen Anzeige und 250 Euro Strafe. Die Waffe wird nur im äußersten Fall beschlagnahmt, wenn nach Einschätzung des Ordnungsamts „Gefahr in Verzug“ ist.
Oftmals trifft Krauß aber auch auf ältere Menschen, die nicht wirklich von den neuen Regeln wissen. So hatte ein bettlägriger Mann seinen Karabiner 98 überm Bett hängen. Er ließ sich von einem Verwahrvertrag mit der Stadt überzeugen: Die Waffe ist nun im Ordnungsamt verstaut.
Schon zurückgegeben
Ein 81-jähriger Rentner, auf den ein Winchester-Gewehr gemeldet ist, öffnet Krauß auf seiner Tour freudig die Tür. Er habe die Waffe seit 20 Jahren nicht mehr und sie im Schützenverein zurückgegeben. Munition habe er nie gehabt. „Also zur Beruhigung“, sagt er, selbst wenn er noch eine Waffe hätte: „Schießen kann ich wie ein Baby.“ Seine Augen seien schlechter geworden. Die 25 Euro Gebühr muss er trotzdem zahlen.
Zugang zur Wohnung
Einer der Streitpunkte zu den neuen Waffenkontrollen der Kommunen ist der Aspekt, ob Waffenbesitzer der Behörde Zugang zur Wohnung gewähren müssen oder nicht. Die Stadt Heilbronn schreibt in einer Mitteilung: „Dem städtischen Mitarbeiter ist der Zutritt zu den entsprechenden Räumen zu gestatten.“ Viele Waffenbesitzer verweisen auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 13 des Grundgesetzes. Allerdings werden laut Ordnungsamt auch nur Personen kontrolliert, deren Antwortschreiben zur Waffenverwahrung unzureichend waren oder die gar nicht geantwortet haben. Für weiteren Unmut sorgt die Gebühr, die die Stadt verlangt. In Bayern zum Beispiel kosten Waffenkontrollen den Bürger nichts. Auch unter www.stimme.de wurde rege diskutiert. Auf der Website des Innenministeriums sind ausführliche Infos zur Änderung des Waffenrechts 2009 zu finden: www.bmi.bund.de.
10.03.2010
Amoklauf Winnenden | STIMME.tv
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