Sperber-Klage: Rauchverbot bestätigt

    Heilbronn -

    Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für Raucher des Gastronoms Jürgen Sperber abgelehnt. Sperber hatte gegen das im August 2009 vom Heilbronner Ordnungsamt verhängte Rauchverbot in seiner Lounge im Kaiser's-Turm in Heilbronn geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof folgte damit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Oktober 2009.

    Das Nichtraucherschutzgesetz erlaube das Rauchen in voll abgetrennten Nebenräumen. Davon könne, so der Verwaltungsgerichtshof, auch dann nicht abgewichen werden, wenn der Barbetrieb entsprechende Lüftungssysteme einbaue. Sperber hatte auf seine aufwendige Lüftungsanlage verwiesen. Ebenso wenig käme eine sogenannte Eckkneipenlösung in Frage. Dafür sei die Betriebsfläche der Sperber Lounge mit zwei Mal knapp 79 Quadratmeter zu groß. Für Eckkneipen gilt eine höchstzulässige Gastfläche von 75 Quadratmetern.

    Auch sei eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebs nicht belegt. Nach den Erfahrungen aus anderen Ländern seien zumindest mittelfristig keine erhebliche Umsatzeinbußen zu erwarten, hieß es seitens des Verwaltungsgerichtshofes.

    09.02.2010