Türkin erstreitet Anspruch auf Einbürgerung

    Heilbronn - Trotz unzureichender Deutschkenntnisse hat sich eine Türkin, die in Heilbronn lebt, ihren Einbürgerungsanspruch vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgericht erstritten. In Ausnahmefällen, wenn der Ausländer wegen Krankheit nicht in der Lage ist, die Sprachkenntnisse zu erwerben, könne auf den Sprachnachweis verzichtet werden, begründete das Gericht das Urteil. Seit einem schweren Schlaganfall im Juni 2009 ist die 62-jährige Heilbronnerin schwerbehindert. Sie ist Analphabetin und spricht kein Deutsch.
    03.01.2012