Landgericht rügt Stadt Öhringen

    Heilbronn - Im Rechtsstreit um ein Baugrundstück an der Öhringer Westallee hat die Stadt vorerst schlechte Karten. Das Heilbronner Landgericht erinnerte die Stadt daran, dass eine notariell beglaubigte Kaufoption bindend sei. Die Stadt hatte das Grundstück dem Mineralölhändler Edi verkauft, obwohl der Inhaber einer Verrenberger Schreinerei sich einen Teil des Grundstücks per Kaufoption gesichert hatte. Die Parteien einigten sich darauf, für den Schreinerei-Betrieb ein Ersatzgelände zu suchen. Zusätzlich soll der Kläger einen Schadenersatz erhalten. Im Gespräch ist eine Summe zwischen 20.000 und 110.000 Euro.
    08.02.2012