Brennelemente von GKN-I genehmigt

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat der EnBW Kernkraft GmbH die Erlaubnis erteilt, dass sie im Atommüllzwischenlager im Kernkraftwerk Neckarwestheim auch Brennelemente aus GKN I mit einer Anfangsanreicherung von maximal 4,05 Prozent Uran 235 aufbewahren darf. EnBW-Pressesprecher Ulrich Schröder spricht von einem formalen Prozess bei der Genehmigung, die Elemente mit der höheren Anreicherung ins Zwischenlager stellen zu dürfen. Diese Brennelemente würden in den gleichen Castor-Typ eingelagert wie die bisherigen Elemente.
    12.03.2010