Arbeitsplätze für Schwerbehinderte

    Betriebe und Verwaltungen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Wenn sie das nicht erfüllen, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

    Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und eine CD-ROM für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben geschickt. Viele Arbeitgeber haben sie schon ausgefüllt und an die Agentur für Arbeit Heilbronn zurückgegeben. Alle anderen werden von der Agentur für Arbeit Heilbronn gebeten, das bis spätestens 31. März 2010 zu erledigen.

    Fragen rund um das Anzeigeverfahren beantwortet Ernst Schmid unter der Telefonnummer 07131 / 969-138.

    15.03.2010