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Alte Häuser erzählen Geschichten
Von Monika Hillemacher
Immobilien - Der Traum vom Eigenheim muss nicht zwingend mit Baustress verbunden sein. Gebrauchte Immobilien gibt es stressfreier und mit vielen Vorteilen: Sie stehen oft in gefragten Lagen, verfügen über eingewachsene Gärten und sind oft günstiger als ein Neubau. Der Kauf will aber gut überlegt und durchgerechnet sein, die Immobilie muss auf Baumängel und Altersschäden geprüft werden.
Suche und Lage
Am Beginn der Immobiliensuche steht − wie beim Neubau − die Frage nach dem "Was will ich?", "Was brauche ich?" und "Wird meine Familie größer oder kleiner und was dann?" Danach kommt die Analyse der Finanzen, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherrn (VPB) in Berlin. Klarheit über das Budget mache es einfacher, gezielt Ausschau zu halten.
Für die Suche sollten mindestens sechs Monate eingeplant werden. Erste Hinweise auf Objekte gibt es zum Beispiel in den Inseraten in der Tageszeitung. Auch Nachfragen im Bauamt und in der Nachbarschaft sind hilfreich und kostenlos. Bei Maklern wird eine Provision fällig. Dabei sollte man sich in die Kundenkartei aufnehmen lassen, rät Dirk Wohltorf, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland (IVD) in Berlin-Brandenburg. Vorgemerkte Kunden würden oft mit anderen Angeboten bedient.
Erfüllt ein Haus die Grundvoraussetzungen wie Zimmerzahl und Fläche, sollte die Lage beachtet werden. Sie entscheidet maßgeblich über den Wert der Immobilie. "Selbst Schrott verkauft sich in guter Lage besser als Luxus in schlechter Lage", weiß Hywon Seo, Fachreferentin für Bauen und Wohnen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin.
Schule, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten, Bus und Bahn? Ein Spaziergang durch das Umfeld verschafft oft einen ersten Überblick. Experten raten zu einem Plausch mit den Nachbarn. Er gibt hilfreiche Informationen und ein Gefühl für das spätere Miteinander. Ein Blick in Bebauungspläne und Bodengutachten hilft, möglichen Schadstoffen oder Grundwasserproblemen auf die Schliche zu kommen.
Inspektion
Das ins Auge gefasste Haus sollte man von außen nach innen und vom Keller bis zum Speicher besichtigen. Experten empfehlen dafür mindestens zwei Termine. Einen ersten, um Lage, Größe, Aufteilung und Ausstattung zu prüfen, und einen zweiten, um gründlich in die Ecken zu gucken. So seien Sanierungsbedarf und eventuelle Wertminderung besser einschätzbar.
Reinhold-Postina warnt zur Vorsicht bei verschachtelten Anbauten oder aufwendig gestalteten Wand- oder Bodenverkleidungen. Dort könnten zum Beispiel Feuchtigkeitsmängel stecken. Auch sämtliche Installationen einschließlich Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss sowie Heizung und Fenster sollten gründlich geprüft werden.
Mängel
Generell hat jede Hausgeneration typische Schwachpunkte: Keller ohne Abdichtung, Rost an tragenden Elementen, morsche Balken und korrodierte Leitungen listet der Freiburger Bauingenieur Peter Burk in seinem für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geschriebenen Ratgeber als charakteristisch für Häuser vom Anfang des 20. Jahrhunderts auf. Ungedämmte Dächer kämen oft bei Gebäuden aus den Nachkriegsjahren vor. Asbest oder giftige Holzschutzmittel könnten in Immobilien stecken, die zwischen 1946 und 1989 entstanden sind. In fast allen Altbauten seien die Wärmedämmung und der Schallschutz ein Problem.
Kaufwilligen rät Burk, Sachverständige oder Architekten mitzunehmen und eine Bestandsaufnahme zu machen. Denn Mängel müssen als Kosten zum Kaufpreis hinzugerechnet werden.
Literatur
Ratgeber
Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses. Die Checklisten“ kann über den Versandservice der Verbraucherzentralen unter www.vz-ratgeber.de für 9,90 Euro plus Versand erworben werden. Leitfäden zur Sanierung und Modernisierung gebrauchter Häuser gibt es beim Verband Privater Bauherren unter www.vpb.de/versand-leitfaden.html. dpa
Hintergrund
Kaufvertrag
Vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag sollten angehende Hausbesitzer eine Finanzierungszusage der Bank in der Tasche haben. Außerdem muss ein Termin beim Notar vereinbart werden, wo sämtliche Fragen zum üblicherweise von Makler oder Verkäufer entworfenen Kaufvertrag gestellt werden und dieser Vertrag gegebenenfalls auch nochmal geändert wird.
Statt der gängigen Formel „gekauft wie gesehen“ raten Experten dazu, Haus- und Grundstücksgröße, Mängel sowie Zahlungs- und Übergabemodalitäten in den Vertrag aufzunehmen. Der Entwurf sollte spätestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. dpa



