Zwei Bauunternehmer verurteilt

    Heilbronn -

    Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn wurden zwei Bauunternehmer aus Heilbronn, ein 55-jähriger Deutscher und ein 29-jähriger Südosteuropäer, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vom Amtsgericht Heilbronn zu Geldstrafen verurteilt.

    Scheinselbstständigkeit

    Die Zöllner deckten bei ihren Recherchen ein tiefgründiges Schwarzarbeitsgeflecht auf, dem sowohl das Phänomen „Scheinselbstständigkeit“ als auch die illegale Arbeitnehmerüberlassung zugrunde lagen: Es stellte sich heraus, dass der 55-jährige Firmeninhaber Arbeitgeber von vier Osteuropäern war, diese jedoch nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

    Um dies zu verschleiern, mussten die vier Arbeitnehmer je ein Gewerbe anmelden und Rechnungen auf den eigenen Namen schreiben, um so die Selbstständigkeit vorzutäuschen. Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilte, ermittelten die Zöllner zudem, dass die vier Arbeiter illegaler Weise an den südosteuropäischen Bauunternehmer ohne die erforderliche Verleiherlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verliehen wurden.

    Schaden

    Der Anfangsverdacht auf Hinterziehung von Sozialabgaben, sowie der illegale Verleih bestätigten sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn. Den Sozialkassen entstand ein Schaden von fast 11.000 Euro.

    Für dieses Handeln wurden die beiden Männer vom Amtsgericht Heilbronn zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt: Der 55-jährige Deutsche muss 4200 Euro Strafe bezahlen, der südosteuropäische Bauunternehmer wurde zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem werden den Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. red



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