Technische Angaben

    Technsiche Daten hier downloaden!

    Satzspiegel

    Vollformat (Breite x Höhe) 327 mm x 490 mm
    1/1 Seite = 3.430 mm
    Halbformat (Breite x Höhe) 233 mm x 327 mm
    1/1 Seite = 1.635 mm
     


    Spaltenzahl

    Anzeigenteil 7, Textteil 6
     


    Panorama-Anzeigen

    Vollformat (Breite x Höhe) 677 mm x 490 mm
    Breite = 15 Spalten
    Halbformat (Breite x Höhe) 484 mm x 327 mm
    Breite = 11 Spalten
     


    Spaltenbreiten

    Spalten 1 2 3 4 5 6 7
    Anzeigenteil mm 45 92 139 186 233 280 327
    Textteil
    mm
    50,75 106 161,25 216,5 271,75 237 -
                   
     


    Anzeigen Umrechnungsfaktor

    von Text- in Anzeigenspalten: 7/6 (1,1667)
     


    Druckunterlagen

    Digitale Übermittlung in geschlossenen Formaten wie PDF (vorzugsweise PDF/X-3), EPS, PS, Reprofähige Aufsichtsvorlage
     


    Rasterweite

    bis max. 54 Linien/cm (135 lpi)
     


    Tonwertumfang

    Lichter Ton: 3% (ins Weiße auslaufend)
    Zeichnende Tiefe: 90%
     


    Rasterform

    Rasterelement SandyP
    Auflösung 1270 dpi
     


    Farben

    HKS- und Pantonefarben werden grundsätzlich aus der Euroskala gedruckt. Es gelten die Prozentwerte des HKS-Gremiums. Drucktechnisch bedingte geringfügige Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Sonderfarben auf Anfrage.
     


    Andrucke

    Bei Anzeigen mit Zusatzfarben werden Andrucke/ Proofs erbeten. Bei 4c-Anzeigen 2 Andrucke, möglichst auf Zeitungspapier.
     


    Tonwertzunahme

    26% Punktzuwachs beim Druck (gemessen im 40%-Kontrollfeld)
     


    Druckprofile/Gesamtfarbauftrag

    Die von der IFRA zum 1. 7. 2004 herausgegebenen Standardprofile für den Zeitungsdruck werden unterstützt:
    ISOnewspaper26v4.icc (Farbprofil)
    ISOnewspaper26v4_gr.icc (Graustufenprofil)
    Download der Profile von IFRA-Website www.ifra.de

    Wir orientieren uns am Standard ISO 12647-3

    Kundendaten werden bei Überschreitung des Gesamtfarbauftrags automatisch auf 240% reduziert.
     


    Bildauflösung

    Der Verlag behält sich vor, zu hoch aufgelöste Bilddaten prozessgesteuert auf eine Zielauflösung von maximal 270 dpi (Halbton) bzw. 1270 dpi (Strich) zu reduzieren.
    Eine zu hohe Bildauflösung beeinträchtigt die digitale Weiterverarbeitung durch unvertretbar große Datenmengen und hat keinerlei Einfluss auf bessere Druckqualität.
     


    Linienstärken

    Linien ab 0,15 mm Stärke
     


    Belichtungsanlagen

    Agfa Polaris XT, Agfa Advantage XS
     


    Druckverfahren

    Rollen-Offset von Offset-Silberhalogenid-Platten
     


    Druckreihenfolge

    Cyan/Magenta/Yellow/Black
     


    Übermittlung digitaler Druckunterlagen


    Datenklarheit - Reibungslose Auftragsabwicklung

    Anzeigenauftrag und verbindlichen Abzug (Proof) per Fax an die Anzeigenabteilung, Fax.-Nr. 07131 615-355. Ohne diese Unterlagen wird keine Gewähr für den korrekten Abdruck übernommen.
    Datenübertragung an einen der digitalen Eingänge.
    Zweifelsfreie Kennzeichnung der Daten in einem aussagefähig bezeichneten Ordner, mit eindeutigem Stichwort mit bis zu 20 Zeichen.
    Beispiel: kunde_bankkfm_1705
    Ordner-Inhalt:
    Anzeigendatei inkl. aller Elemente und Schriften, außerdem Firmenangabe, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße.
    Generell gilt:
    Dokumentgröße = Anzeigengröße.
    Ohne Beschnitt und Formatecken.
    Alle Schriften inkludiert oder als Vektoren, ebenso alle Bildelemente eingebettet.
    Auf Wunsch können Sie unseren Andruck „HKS-Farben erzeugt aus Euro-Skala“ anfordern.
     


    Datenträger

    (PC und MAC formatiert)
    CD-ROM, DVD (ISO-9660-Standard), USB-Stick
     


    E-Mail

    anzeigen@stimme.de
     


    FTP-Übertragung

    Für die Übertragung von Voll- und Teilvorlagen verwenden Sie bitte unser FTP-Portal. Es können einzelne Dateien oder gezippte Ordner übertragen werden. Für die Übertragung der Daten erhalten Sie unter unserer Service- Nummer 07131 615-328 einen temporären Zugang zum Portal. Permanente Uploadordner auf Anfrage.
     
     


    Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen

    1. Computerviren
    Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von diesem gesamten Datenträger keinen Gebrauch mehr machen und diesen, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.

    2. Farbanzeigen
    Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Farbabweichungen ohne Farb-Proof sind unvermeidbar. Sie lösen deshalb keinen Preisminderungsanspruch aus.

    3. Korrekturabzug
    Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden einen Korrekturabzug zur Überprüfung per E-Mail/PDF. Alternativ auch als Korrekturfax möglich. Scheitert die Übermittlung eines Korrekturabzuges wegen technischer Probleme, ist der Verlag zu einer Übermittlung des Korrekturabzuges auf anderem Wege nicht verpflichtet. Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz o.ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

    4. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung
    Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen


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