"Spiegel"-Bericht erhitzt die Gemüter (18.12.07)

Der Fall um Bäcker Alfred B. (links) ist längst bundesweit ein Stück Zeitgeschichte geworden: Jetzt löst ein Artikel im Spiegel Diskussionen aus. Foto: Andreas Veigel 

Sie schwimmt gegen einen breiten Meinungsstrom und zieht energisch gegen „Vorurteil und Vor-Urteil“ zu Felde. Gespannt war er erwartet worden, der Bericht der bekannten Spiegel-Justizreporterin Gisela Friedrichsen über den Prozess um den Siegelsbacher Raubmord. Jetzt steht ihr Text auf zwei Seiten in der jüngsten Ausgabe des Nachrichtenmagazins. Lautes Echo ist der Autorin gewiss.

Unter der Dachzeile „Der Bäcker von Siegelsbach soll nicht noch einmal freigesprochen werden“ zeichnet Friedrichsen das Bild eines Falles, der geprägt ist von Vorurteilen und in dem das Vor-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eine Hauptrolle spielt. Sie rügt die höchsten Bundesrichter, die „ungeniert durchgreifen“ und in ihren Revisionsurteilen den nachgelagerten Gerichten den Ausgang eines Falles quasi als Befehl diktierten. „Deutlicher geht’s nimmer“, stuft Friedrichsen die Worte im Siegelsbacher BGH-Urteil ein. Was bei einer sachgerechten Gesamtschau „herauszukommen hat“, habe das Stuttgarter Gericht praktisch vorgeschrieben bekommen.

Der Vorsitzende Richter macht ihrer Meinung nach auch keinen Hehl daraus, dass er sich „nicht wie der Heilbronner Kollege eine blutige Nase aus Karlsruhe zu holen gedenkt“. Die Verteidiger dagegen hätten unter Protest des Publikums den Kampf um Recht und gegen Vorurteile „tapfer aufgenommen“. Ihre Chancen? „Man weiß doch, wie es ausgehen wird, und das Klima ist danach.“

Indizien und Zeugenaussagen im Prozess greift die Autorin auszugsweise heraus. Beweise? Jedes angeblich belastende Detail gegen den angeklagten Bäcker lässt sich nach juristischer Würdigung der Spiegel-Frau auch anders erklären – „wenn man will“. Ihr Fazit unter der Überschrift „wie ein Verdacht zur Gewissheit wird“: Die Heilbronner Richter hätten bei ihrem Freispruch nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt – „und nicht einfach, wie es der BGH befahl“.

Ist dies nur ein flammendes Plädoyer für eine absolut unabhängige Justiz? Staatsanwalt Martin Renninger ist auf den Bericht nicht gut zu sprechen. Einfache Fakten seien fehlerhaft dargestellt, wichtige Umstände „einfach weggelassen“ worden. „Stark einseitig“ nennt Renninger den Bericht, was ihn nicht überrascht. Denn die Spiegel-Journalistin habe sich während des Stuttgarter Prozesses „ausschließlich mit der Verteidigung unterhalten“.

Für Nebenklage-Anwalt Tobias Göbel hat der Bericht mehr mit Fantasie als mit den Fakten des Prozesses zu tun. „Verdreht“ habe die Autorin die Aussage des niedergeschossenen Rentners auf der Intensivstation. „Unmöglich“ findet Göbel das. Vollständig offen wird das Verfahren in Stuttgart seiner Meinung nach geführt. „Meilenweit“ sei der Artikel dagegen von fairer Berichterstattung entfernt.

„Andersdenkende“ Anke Stiefel-Bechdolf, die Anwältin des angeklagten Bäckers, lehnt einen Kommentar zum Spiegel-Bericht barsch ab. Dies sei sonst ein erster Akt, die Meinungsfreiheit einzuschränken, sagt sie und zieht Vergleiche zu Bücherverbrennungen. Dass man „Andersdenkende“ nicht unkommentiert ihre Meinung äußern lasse, findet sie skandalös. Aufgabe der Prozessbeteiligten sei, zu verhandeln.

Unaufgeregt reagieren die Stuttgarter Richter. Man gebe nie Erklärungen zu Presseartikeln ab, ließen sie über die Geschäftsstelle verlauten.



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