Wichtiger Etappensieg für Krematoriumsgegner

Von unserer Redakteurin Ulrike Plapp-Schirmer

Wichtiger Etappensieg für Krematoriumsgegner
Der Rohbau des Krematoriums (links) steht im Reihener Gewerbegebiet Oberer Renngrund direkt neben einer Brennerei.Foto: Peter Boxheimer 

Sinsheim - Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch den Bau eines Krematoriums im Sinsheimer Ortsteil Reihen vorläufig ganz gestoppt. Es gab einem direkten Anwohner mit einem Lebensmittel produzierenden Betrieb recht. Dessen Interessen, heißt es in der Urteilsbegründung, überwögen die des Krematoriumsbetreibers.

Bis zur abschließenden Klärung der Sache wollen die Richter verhindern, dass durch den Weiterbau des Krematoriums Tatsachen geschaffen werden, die "nur schwer rückgängig zu machen" wären. Der Einspruch der Stadt Sinsheim gegen dieses Eilverfahren war erfolglos.

Der Richterspruch scheint die endgültige Entscheidung vorwegzunehmen: Denn das Verwaltungsgericht ist auch im Hauptsacheverfahren zuständig. Stadt und Betreiber haben nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Tun sie es, geht das Ganze nach Mannheim zum baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof. Derweil vergeht für den Betreiber des geplanten Krematoriums, der gestern nicht ans Telefon ging, wertvolle Zeit: Er hatte das Grundstück im Gewerbegebiet "Oberer Renngrund" von der Stadt gekauft und mit Genehmigung angefangen zu bauen. Im September 2009 war der Bau dann das erste Mal gestoppt worden, weil gegen sogenannte nachbarschützende Vorschriften verstoßen worden sei. Stadt und Gemeinderat änderten den Bebauungsplan und wiesen für das Grundstück ein Sondergebiet für eine Feuerbestattungsanlage aus: Auf dieser Grundlage wurde die Baugenehmigung ein zweites Mal erteilt.

Üblich

Auch nach dem Karlsruher Urteil vertritt Baubürgermeister Achim Keßler den Standpunkt, dass die Stadt nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe. Vielmehr hätten bis zur Baugenehmigung keinerlei Einwände vorgelegen: "Erst mit Erteilen der Baugenehmigung ist dagegen vorgegangen worden."

Der gerichtlichen Entscheidung, die erste Baugenehmigung zurückzunehmen, sei man gefolgt. Die Bebauungsplanänderung sei dann auf dem üblichen Wege erfolgt, "immer in Abstimmung mit den Gremien".

Auch, dass der Bebauungsplan geändert worden sei, um möglicherweise einer Schadensersatzklage des Betreibers aus dem Weg zu gehen, wie das Verwaltungsgericht außerdem mutmaßt, weist Keßler zurück: "Bis heute stand keine Schadensersatzforderung im Raum."




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