Überwachung: Datenschützer erwartet „Klartext“

Ittlingen - Die Entscheidung des Gemeinderats, den Ittlinger Friedhof mit Kameras zu überwachen, hat den Datenschutzbeauftragten des Landes auf den Plan gerufen. Jörg Klingbeil hat das Rathaus offiziell um Stellungnahme gebeten. „Es muss genau dargelegt werden, wie die Gemeinde die Rechtslage sieht“, sagte Baden-Württembergs oberster Datenschützer im Gespräch mit stimme.de. Die Einflussmöglichkeiten der Stuttgarter Behörde sind allerdings begrenzt.

Der Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil. Foto: Archiv/dpa 
„Klartext“, erwartet Klingbeil. Die Gemeinde solle erläutern, welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten das Elsenztaldorf zu der Entscheidung bewogen haben und wie genau die Überwachung vonstattengehen soll.

Grundsätzlich hätten Friedhofsbesucher ein Interesse, unbeobachtet zu bleiben. „Da muss es ja eine Abwägung gegeben haben“, erläutert der Datenschutzbeauftragte, der seine kritische Position bekräftigte. „Auf den ersten Blick ist das befremdlich“, kommentiert er die Ittlinger Entscheidung, die vergangene Woche einstimmig im Gemeinderat gefallen war und ein großes Medienecho hervorgerufen hatte.

Bürgermeister: Wirbel übertrieben

Mit dem Schritt reagiert Ittlingen auf Blumendiebstähle, die sich in den vergangenen drei Jahren immer wieder ereignet hatten.

„Natürlich werden wir unser Vorgehen mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmen“, sicherte Achim Heck Kooperation zu. Der Bürgermeister steht fest zu der Entscheidung. Es gehe nicht um materielle Verluste, sondern um gesellschaftliche Werte, um Pietät und Achtung der Totenruhe. Es könne nicht falsch sein, „wenn man diejenigen ermitteln will, die Grundlagen unseres menschlichen Zusammenlebens mit Füßen treten“, so Heck, der den Wirbel um die Kameraüberwachung für übertrieben hält.
 
Datenschützer Klingbeil fürchtet nach einer Novelle des entsprechenden Gesetzes, „dass Kameraüberwachung auf breiter Front Einzug halten wird“. Der Landesbeauftragte ist nicht befugt, Genehmigungen zu erteilen. Er kann die Entscheidung nur „förmlich beanstanden“ und das Landratsamt als Aufsichtsbehörde informieren.



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