Höllentrip ohne Kennzeichen (23.08.2010)
Von Adrian Hoffmann und Simon Gajer
Kraichgau - Psychologen vergleichen Motorradrasen mit einem Tanz in Extase, Verkehrsexperten erkennen darin eine lange Tradition. Am Freitag raste ein 29 Jahre alter Mann mit teilweise 299 Stundenkilometern durch den Kraichgau (wir berichteten). Bei einem Unfall vor Richen verletzte er sich schwer.
Der verunglückte Fahrer aus dem Raum Bretten liegt nach Angaben der Polizei noch immer schwer verletzt im Krankenhaus. Es bestand und besteht keine Lebensgefahr. Man habe bisher noch nicht mit ihm gesprochen, eine Suizidabsicht wird aber ausgeschlossen.
Bei der Staatsanwaltschaft wird Anzeige erstattet, der Führerschein wurde bereits sichergestellt. „Zur Vorbereitung der Einziehung.“
Höllentrip
Was über die Fahrt des 29-Jährigen zu hören ist, ist nur schwer vorstellbar. In der Nähe von Gölshausen startete der Mann mit seiner Maschine in den Kraichgau. In wenigen Sekunden erreichte er Tempo 100. Ortsschilder ignorierte der Mann, mit teilweise über 100 Kilometern pro Stunde raste er durch die kleinsten Dörfer. In uneinsehbaren, rechtwinkligen Rechtskurven fuhr er regelmäßig auf die entgegenkommende Spur. Nach Informationen der Kraichgau Stimme hatte der Fahrer das Kennzeichen an seiner Maschine entfernt.
Spätestens auf der Bundesstraße 293 war dem Raser alles egal. Fahrzeugkolonnen überholte er immer wieder, auch wenn ihm dabei Autos und stellenweise Laster entgegenkamen. Nur wenige Zentimeter Platz muss er in solchen Sekunden zwischen sich und den beiden anderen Fahrzeugen gehabt haben. Als er erstmals Tempo 299 erreichte, streckte er den linken Daumen nach oben, er fuhr trotz dreistelligen Tempos einhändig – die Kamera, die am Tankdeckel angebracht war, filmte das. Einstellige Geschwindigkeit: Die hatte er nur einmal kurz an einer Kreuzung in Eppingen.
„Das ist Horror“, ist von Personen zu hören, die die Fahrt gesehen haben. „Ich habe ein paar Mal die Luft angehalten.“ In Eppingen, wo der Motorradfahrer zeitweise mit 150 Sachen unterwegs war, fiel er wegen des Lärms auf. „Wir haben ihn gehört“, sagen Mitarbeiter der Metzgerei Höfle, an der er kurz abbremste, um nach links abzubiegen. Bei dem Lärm habe man sich schon gewundert, was das für ein Fahrer sei.
Auswertung
Die Polizei prüft auch, inwieweit die Honda Fireblade technisch verändert wurde. „Ein Sachverständiger hat die Maschine angeschaut, aber ein Gutachten liegt noch nicht vor“, sagt Polizeisprecher Harald Schumacher. Das Motorrad riegelte nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei bei der Spitzengeschwindigkeit von 299 kmh ab – diesen Eindruck konnte man anhand des Videos gewinnen.
Auf dem Video seien viele Gefährdungen und riskante Überholmanöver deutlich zu sehen. Es seien sowohl Autofahrer, Motorrad- und Radfahrer sowie Fußgänger gefährdet worden. Wie viele, „das muss noch ausgewertet werden“.
Besorgniserregende Entwicklung
Dass sich Motorradfahrer bei ihrem Teufelsritt filmen, ist durchaus nicht neu. Es kommt nach Erfahrung von Dieter W. Roßkopf, Heilbronner Fachanwalt für Verkehrsrecht, aber immer öfter vor. „Das nimmt gerade ein bisschen überhand“, sagt er. Offenbar meinen manche, sie müsste solche Videos auf der Internetplattform Youtube platzieren. Roßkopf: „Das ist eine Entwicklung, die ich mit Sorge sehe.“ Entweder die Minikameras sind direkt an der Maschine angebracht oder aber auf dem Helm. Die technischen Mittel machen es möglich.
Motorradfahrer, die so etwas tun, „machen sich relativ wenig Gedanken über die tatsächlichen Folgen, die das auch in rechtlicher Hinsicht für sie haben könnte.“ Bei einer solch extremen Gefährdung Dritter kann das durchaus auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. „Es gibt Dinge, die man nicht mit einer Geldbuße und ein paar Monaten Fahrverbot auf sich belässt.“
Aussageverweigerung
Allerdings meint manch Raser, er könnte sich der Polizei entziehen. In Deutschland gibt es die sogenannte Fahrerverantwortlichkeit. Der Halter kann jederzeit bestreiten, dass er selbst der Fahrer war. Er muss dies nicht einmal nachweisen. Vor allem, wenn er weiß, dass er der Fahrer war – dann kann er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen.
Die Behörde muss allerdings nachweisen, dass es sich bei dem Fahrer auch um den Halter handelt. Motorradfahrer haben aber mehr Mittel als Autofahrer, die zweifelsfreie Identifikation zu umgehen. Mit ihrer Montur und möglicherweise einem zusätzlichen Sonnenschutzvisier ist kaum etwas zu erkennen. „Das scheinen manche auch ganz bewusst ins Kalkül zu ziehen“, sagt Roßkopf.
„Man muss sich das einfach mal plastisch klarmachen“, sagt Roßkopf. „300 kmh, das bedeutet mehr als 80 Meter pro Sekunde.“ Man habe da als Verkehrsteilnehmer keine Chance, auch nur die Vorfahrt zu achten. In dem Moment, in dem man sich zum Ausfahren entschließe, könne man den heranrasenden Motorradfahrer noch gar nicht sehen. „Das ist eine schlichte Gedankenlosigkeit dieser Raser“, so Roßkopf weiter. „Da fehlt es offensichtlich bei einigen an Phantasie, um zu erkennen, was sie da eigentlich tun.“
Für Fahren jenseits der Straßenverkehrsordnung gebe es die Rennstrecke. „Und nicht die normale Straße“, sagt Roßkopf, der selbst Motorsportler ist.
Thrillfahrten
Die Bewältigung der bewussten Lebensgefahr macht nach Einschätzung des Verkehrspsychologen Dr. Jürgen Ehret mitunter den Reiz für einen rasenden Motorradfahrer aus. Bei solchen sogenannten Thrillfahrten werde der Körper mit endogenen Hormonen überschüttet, was ein Glücksgefühl, einen regelrechten Rausch auslöst. Es sei vergleichbar mit einem Tanz in Ekstase, nur wirkt es in diesem Fall „wie Russisches Roulette“.
Die Dokumentation der eigenen Raserei – der Fahrer der Honda Fireblade hatte eine Videokamera am Tankdeckel – spricht für Ehret dafür, „dass eine Art Wettbewerb stattfindet“. Möglicherweise sei es dem Fahrer darum gegangen, seine „persönliche Höchstleistung“ im Internet zu zeigen und eine interessierte Öffentlichkeit anzusprechen.
Risiken komplett ausgeblendet
Der Raser verlasse sich auf sein Können. Es gehe ihm auch darum, zu beweisen, dass er die Maschine mit Höchstgeschwindigkeit im Griff hat. „Das ist keine Frage des Verstandes“, sagt Ehret. Solche Fahrten bewegten sich in Bereichen, die mental nicht mehr zu beherrschen seien. „Mit Voraussicht hat das nichts mehr zu tun. Das ist ein Blindflug.“ Der Fahrer blende die vielen Risiken komplett aus. Man könne letztlich nie wissen, was auf der Straße passiere.
Für das Rasen mit dem Motorrad gibt es laut Jürgen Ehret, Gebietsleiter des Tüv-Süd für Würzburg und Heilbronn, leider „eine lange Tradition“. Bekanntestes Beispiel ist wohl der noch immer unbekannte Ghost Rider aus Schweden, der von 2002 bis 2008 fünf Filme veröffentlichte, die seine illegalen und riskanten Fahrten dokumentieren. Seine Motorräder sind unter anderem mit Turboladern getunt, die für einen Extraschub sorgen.
Hintergrund: Honda Fireblade
Die Honda Fireblade, mit der der 29-jährige Mann unterwegs war, ist ein Motorrad der Kategorie Superbike des japanischen Herstellers Honda. Der Name Fireblade steht für eine ganze Motorrad-Baureihe. Sie ist vor allem wegen ihrer Leichtbauweise und des starken Motors beliebt.
Eigenschaften der Maschine sind unter anderem leichtes Handling, Sitzergonomie und Leichtfüßigkeit. Herstellerpreis: ab 14.990 Euro.
Technische Daten des Modells, das im Kraichgau zum Einsatz kam:
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Design im MotoGP-Stil (Königsklasse im Motorradrennsport)
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Hubraum: 998 cm³
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nominell 128 kW Höchstleistung
2006 wurde diese Fireblade, die SC57, überarbeitet. Die Verdichtung des Motors wurde angehoben, die Maximaldrehzahl auf 12.200 min−1 angehoben. >>Mehr Infos auf wikipedia
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