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Verdi muss draußen bleiben
Von Heiko Fritze
Schwäbisch Hall - Der Streit schwelt schon seit fast drei Jahren: Darf die Gewerkschaft Verdi Mitteilungen für ihre Mitglieder am Schwarzen Brett des Haller Diakonie-Krankenhauses aufhängen? Nein, sagte jetzt das Arbeitsgericht Crailsheim: Da die Klinik eine kirchliche Einrichtung ist, gelte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1981, wonach sie die Arbeitsbedingungen auch ohne Arbeitnehmerorganisation regeln darf. Verdi muss draußen bleiben.
Urteil
Grundsätzlich dagegen will die Gewerkschaft nun in die nächste Instanz ziehen − und wenn es sein muss, die Frage vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. "Wir sind der Ansicht, dass sich die Rechtsprechung geändert hat", erläutert der Heilbronner Sekretär Anton-Eugen Schmid. 1995 habe das Verfassungsgericht geurteilt, dass Gewerkschaftern zu weltlichen Betrieben der Kirchen Zugang gewährt werden kann − etwa zu Krankenhäusern, Altenheimen oder Bildungseinrichtungen. "Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, gehen wir vor das Landesarbeitsgericht", kündigt Schmid daher an.
Dass es der Gewerkschaft ums Grundsätzliche geht, macht auch die Wahl des Rechtsbeistands deutlich: Vertreten wird Verdi durch Jürgen Kühling, der von 1989 bis 2001 Richter am Bundesverfassungsgericht war. "Die Kirche muss die Grundrechte akzeptieren", forderte er in der Verhandlung in Crailsheim. "Die Koalitionsfreiheit ist ein wichtiges Gut und stärker als die kirchliche Selbstbestimmung."
Probleme
Schon einmal, im März 2009, war Verdi aber vor dem Arbeitsgericht in dieser Frage unterlegen. Damals war allerdings auch mit dem Evangelischen Diakoniewerk der falsche Träger verklagt worden − das Krankenhaus gehört der Diakonie-Kliniken gGmbH. "Dass die Richter nun den Sachverhalt wieder so bewerteten, hat uns daher nicht überrascht", räumt Schmid ein.
Unterdessen tauchen ähnliche Probleme an anderen kirchlichen Einrichtungen im Verdi-Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken auf, erzählt der Sekretär: Sowohl bei der Tagungsstätte Lichtenstern mit acht Einrichtungen in der Region als auch bei den Standorten der Johannes-Anstalten in Mosbach und Schwarzach (Neckar-Odenwald-Kreis) verhärteten sich derzeit die Fronten. Und das Arbeitsgericht Bielefeld hat einen Tag vor den Crailsheimer Richtern entschieden, dass Streikaufrufe von Verdi an einem evangelischen Krankenhaus der Bodelschwinghschen Stiftung Bethel unrechtmäßig seien: Streiks stünden im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis. Auch hier will die Gewerkschaft in Berufung gehen.
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