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Internet-Nutzer wegen Download angeklagt
Von Hagen Stegmüller
Öhringen - Sogar das SWR-Fernsehen war am Dienstag ins Amtsgericht gekommen, um den Prozess gegen einen 34-jährigen Öhringer zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschützte Software zur Reparatur von Kraftfahrzeugen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Wert: 1300 Euro. Dazu habe sich der Mann per W-LAN in den Internet-Anschluss seiner Vermieterin eingeloggt.
Angeblich Abzocke
Der Angeklagte machte aus dem Verfahren am Dienstag eine Grundsatzfrage. Er beschuldigte eine Karlsruher Abmahn-Kanzlei, Internet-Nutzer bundesweit mit unbewiesenen Behauptungen abzuzocken. Dazu bediene sich die Kanzlei einer Firma, die mit einer Such-Software das Internet nach Urheberrechts-Verstößen durchforste. Im Öhringer Fall hatte das ein Strafverfahren gegen den 34-Jährigen sowie eine zivilrechtliche Forderung von 3500 Euro an dessen Vermieterin zur Folge. Die Frau weigert sich zu zahlen.
Der Angeklagte betonte, dass er die fragliche Datei niemals heruntergeladen habe. Die Such-Software, die solche Verstöße aufdecken solle, sei fehlerhaft. Inzwischen gibt es wohl einige Gutachter, die sich in dieser Frage vehement widersprechen. In der Sat-1-Sendung "Akte 2010" wurde die Software von einem Sachverständigen als unzuverlässig eingestuft.
Strafbefehl
Richterin Ursula Ziegler-Göller und Staatsanwalt Christoph Klein boten dem Angeklagten an, das Verfahren einzustellen. Die andere Möglichkeit sei, einen Gutachter mit der Überprüfung der Software zu beauftragen. "Dann stehen Ihre Chancen 50:50", sagte die Richterin und warnte den Angeklagten vor hohen Kosten im Fall einer Verurteilung. Im Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, war eine Geldstrafe von 3150 Euro (35 Tagessätze) vorgesehen gewesen.
Der Angeklagte nahm das Angebot der Verfahrenseinstellung an. "Ich wollte eigentlich einen Freispruch, um solchen Leuten das Handwerk zu legen", sagte der IT-Experte. Seine Schultern seien aber zu schmal, um im Namen aller Internet-Nutzer den Kampf mit der Abmahn-Kanzlei aufzunehmen.
Von Auflagen sah das Gericht ab. Der Angeklagte habe schon einiges erdulden müssen, sagte die Richterin und erwähnte die Hausdurchsuchung, die der Öhringer am 19. Januar über sich ergehen lassen musste. Zwei Polizisten und eine Behördenmitarbeiterin standen am frühen Morgen vor seiner Tür, um sieben Computer und Notebooks zu beschlagnahmen. Erst vier Wochen später bekam der Angeklagte die Geräte zurück, echte Beweise für den Urheberrechtsverstoß fanden die Beamten nicht.
Die Richterin war der Meinung, dass der Durchsuchungsbefehl − unterzeichnet von einer jungen Kollegin − überzogen gewesen sei.
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