- Artikel
- 0 Kommentare
- Versenden
Neuer Freund soll „der eigentliche Papa“ sein
Von Barbara Griesinger
Künzelsau - „Er ist der eigentliche Papa. Zu ihm soll Nils Papa sagen.“ Ganz beiläufig beschrieb die Angeklagte das Verhältnis zwischen ihrem jetzigen Lebenspartner und ihrem fünfjährigen Sohn Nils. Für Künzelsaus Amtsrichter Roland Kipp war das indes ein zentraler Satz der Gerichtsverhandlung und die Erklärung für einen fingierten Umzug der jungen Frau. So habe die 27-jährige Einzelhandelskauffrau die Besuche des leiblichen Vaters verhindern wollen - mit Erfolg. Entziehung eines Minderjährigen nennt das Gesetz diesen Tatbestand, den der Richter als gegeben ansah und die gebürtige Sächsin zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilte.
Im Dezember 2005 hatte sich die Mutter beim Künzelsauer Einwohnermeldeamt abgemeldet und den Vater ihres Sohnes über ihren Rechtsanwalt wissen lassen, sie sei nach Sachsen in den Wohnort ihrer Eltern gezogen. Dort könne er den gemeinsamen Sohn besuchen. Von einer Entziehung des Kindes könne keine Rede sein, unterstrich dagegen der Anwalt der Mutter. Der Vater des kleinen Nils habe von Anfang an Bescheid über den Umzug seiner Mandatin gewusst und hätte das Kind in Sachsen besuchen können. Er forderte deshalb den Freispruch der 27-Jährigen.
„Es ging einfach nicht mehr“, erklärte die Angeklagte Beziehungsprobleme zum Grund ihres Umzugs. Sie hätte sich Raum verschaffen wollen, um die Beziehung zu retten und tatsächlich seien die Probleme mittlerweile überwunden. Ihr Lebensgefährte ist inzwischen auch Vater ihres zweiten Kindes. Für Staatsanwalt und Richter war dies indes eine „Schutzbehauptung“. Der Umzug nach Sachsen sei nichts als ein Scheinumzug, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Künzelsau eine ordnungswidrige Scheinabmeldung. Denn die Angeklagte hatte weiter in Künzelsau gearbeitet und ihren Sohn dort in den Kindergarten gebracht. Vor Gericht gab sie sogar zu, dass sie unter der Woche weiter mit ihrem Freund in der gemeinsamen Wohnung gelebt und dort auch übernachtet habe. Als wahren Grund sah das Gericht die Aushebelung des väterlichen Umgangsrechts. Darum war bereits im Vorfeld mehrfach und mit harten Bandagen vor Gericht gestritten worden.
Während die Mutter des kleinen Nils betonte, dessen leiblicher Vater sei oft gar nicht gekommen und habe kein Interesse an seinem Sohn gehabt, erklärte dieser, das Gegenteil sei der Fall. In den ersten Jahren habe es keine Probleme gegeben, wenn er seinen Sohn habe sehen wollen. Auch die gerichtlich festgelegten Besuchstermine seien aus unterschiedlichen Gründen immer wieder abgesagt worden. Als wahren Grund sieht er den neuen Partner seiner Ex-Freundin.
Und so sah das auch der Richter. Die Angeklagte habe im neuen Lebenspartner den eigentlichen Papa gesehen und den anderen ausschließen wollen und damit das Umgangsrecht, das das Gesetz schütze, vereitelt. Da sie sich vor Gericht nicht einsichtig zeigte, verurteilte er sie zu einer Geldstrafe, die zwar unter den Forderungen des Staatsanwalts, aber mit 35 Tagessätzen zu 15 Euro doch geringfügig über dem ursprünglichen Strafbefehl lag.
Polizeiticker
Pfedelbach 09:08 Uhr
Hasen ausgewichen – Totalschaden
Krautheim 09:07 Uhr
Öhringen 09:07 Uhr
Unvorsichtig rückwärts gefahren
Kupferzell 09:06 Uhr
Bildergalerien aus Hohenlohe
Diese Woche neu im Kino
Archiv-Ticker: Zurückgeblättert
Freitag 24.05.2002
Öhringen - Ein Museum mit Schmankerln und ohne Kruscht
Freitag 24.05.2002
Babstadt - Alte Silbermünze aus Syrien in der Abflussrinne
Freitag 24.05.2002
Heilbronn - Sängerin Marla Glen drohen 60 Tage Haft
Donnerstag 23.05.2002
Künzelsau - Behutsam das Stadtbild verschönern
Donnerstag 23.05.2002
Donnerstag 11.01.1962
Neuenstadt - Landrat Hirsch appelliert an Raffinerie-Gegner: Sachlich bleiben!
Anzeigenmarkt
4112 mal gelesen
3650 mal gelesen
Schlag gegen mutmaßlich kriminelle Gruppe
3354 mal gelesen
Polizei zerschlägt mutmaßlichen Drogenhändlerring
765 mal gelesen
Wein: Fusionswelle rollt weiter
733 mal gelesen
11 Kommentare
Volksfest, Talmarkt: Was Sicherheit kostet
Berlin (dpa) 5 Kommentare
Amnesty kritisiert China, Deutschland und Aserbaidschan
3 Kommentare
Notfalldienst: Protestaktionen am Abend in Eppingen
3 Kommentare
Stadt verzichtet auf privaten Wachdienst
Tübingen (dpa) 2 Kommentare
Archivsuche
- Hauptnavigation Freizeit
- Themen Anzeigen
- Links
- Service






