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Eingangskontrolle mit der Nase
Hohenlohe - Hellseher müssen Bauhofleiter und Deponieverantwortliche in Kommunen mit Erdaushubdeponien nicht sein. Aber sie müssen Material, das angeliefert wird, prüfen, im Zweifelsfall untersuchen lassen und für eine geordnete Ablagerung an den Standorten sorgen.
Einzelheiten dazu, wie zum Beispiel Eingangskontrollen "organoleptisch", also mithilfe der Sinnesorgane auf Geruch, Konsistenz und nach Augenscheinnahme durchzuführen sind, erläuterte Professor Horst Puscher vom Stuttgarter Ingenieurbüro Klinger und Partner im Krautheimer Teilort Gommersdorf.
Insgesamt 40 Bauhofleiter und Deponieverantwortliche aus mehr als 20 Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises und des Hohenlohekreises waren seine Zuhörer. Zum ersten Mal hatten die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) und der Hohenlohekreis die Schulung, welche alle zwei Jahre verpflichtend für alle Deponiebetreiber stattfinden muss, landkreisübergreifend organisiert.
Erfahrung
"Wir sind sehr zufrieden mit der Veranstaltung und mit der Resonanz", sagte Thomas Gambke (AWN). Die AWN und der Hohenlohekreis möchten die Schulung daher auch in Zukunft in dieser Form anbieten. Auch wenn sich im Laufe der Jahre einiges wiederhole, ist sich und Thomas Rudolf (Hohenlohekreis) sicher: "Die Betreiber der ortsnahen Deponien profitieren vom Erfahrungsaustausch."
In seinem Vortrag wies Professor Puscher auch auf die Veränderungen im Deponierecht hin. Der europaweite Deregulierungsprozess, der auch diesen Bereich betrifft, nimmt die Betreiber von Anlagen immer stärker in die Pflicht. Sie überwachen quasi die Einhaltung des Verursacherprinzips.
Weniger Kontrolle seitens der Behörden bedeutet für die Akteure vor Ort wachsende Eigenverantwortung. "Dokumentation ist alles", mahnte deshalb Gambke mehrfach an. Vom Anlieferprotokoll bis zur Jahresmeldung müssen die Betreiber sicherstellen, dass nur zugelassene Abfälle − also unbelasteter Erdaushub aus Baugruben − auf den Deponien abgelagert wird.
Richtlinien
In Baden-Württemberg gelten dafür einheitliche Richtlinien, welche Landkreistag und Umweltministerium festgelegt haben. Diese sollen eine umweltgerechte Entsorgung gewährleisten. red
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