Rocknacht-Prozess: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Zweiflingen / Heilbronn - Im Prozess um versuchten Totschlag auf der Zweiflinger Rocknacht 2008 kann der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Der Staatsanwalt hält es zwar für erwiesen, dass der 29-jährige Mechaniker aus Bretzfeld einen 19-jährigen Pfedelbacher mit einem Schal gedrosselt, ihn geschlagen und getreten hat.

Allerdings glaubt der Staatsanwalt nicht, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte. Er forderte deshalb, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu verurteilen. Verteidiger Thomas Koch plädiert auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts will ihr Urteil am Freitag um 11 Uhr verkünden.

Wenig Erhellendes brachte die Vernehmung der letzten beiden Zeugen. Ein Ordner der Zweiflinger Feuerwehr hatte die brutale Attacke auf den 19-jährigen Pfedelbacher nach eigenen Angaben nicht mitbekommen. Und ein Bekannter des Angeklagten stritt ab, ein Gespräch über einen möglichen anderen Täter mitbekommen zu haben. Zuvor hatten der Angeklagte und ein weiterer Bretzfelder (26) einen jungen Albaner als mutmaßlichen Täter ins Spiel gebracht.

Der Angeklagte selbst beruft sich auf Erinnerungslücken. In der Tatnacht hatte er 2,6 Promille Alkohol im Blut. Das Opfer musste mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma und Blutungen im Kopf ins Krankenhaus eingeliefert werden. Noch heute leidet der 19-Jährige unter Konzentrationsstörungen und Schmerzen im Kiefer.    has




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