Landgericht rügt die Stadt Öhringen
Von unserem Redakteur Hagen Stegmüller
Öhringen - Rosita Kassner eierte nicht lange herum. "Das Ansinnen des Klägers ist gerechtfertigt", meinte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch im Heilbronner Landgericht. Man könne nicht einfach so tun, als sei eine notariell beglaubigte Kaufoption nicht bindend.
In dem Rechtsstreit vor der 8. Zivilkammer geht es um das Baugrundstück an der Öhringer Westallee, auf dem derzeit die Firma Edi ihre Tankstelle errichtet. Markus Weibler, Inhaber einer Verrenberger Schreinerei, hatte sich mit einer Kaufoption einen Teil dieser Fläche gesichert. Bekommen hat er die gewünschten 30 Ar nie. Stattdessen verkaufte die Stadt an Edi.
Schlecht formuliert
Der Anwalt der Stadt versuchte mit einem leidenschaftlichen Plädoyer, die Kammer zu einer anderen Rechtsauffassung zu bewegen. "Durch die Änderung des Bebauungsplans fällt der Kaufanspruch in sich zusammen", argumentierte Dr. Helmut Schuster. Die Kaufoption sei schlecht formuliert und lediglich eine "Spekulation" auf einen möglichen Bebauungsplan gewesen. Im Übrigen sei der Gemeinderat oberster Souverän. "Wenn der Rat beschließt, ein Gelände anders zu erschließen, ist eine Kaufoption mit einer Stadtverwaltung hinfällig", sagte der Anwalt aus Stuttgart.
"Mir platzt gleich der Kragen", entgegnete Tobias Vels, Anwalt des Klägers. Ein Bürger müsse sich darauf verlassen können, wenn er mit einem Vertreter der Stadt einen Vertrag aushandle. Für größere Investoren tue die Öhringer Stadtverwaltung bei der Bauplatzbeschaffung alles, bei kleinen Mittelständlern sei der Elan gleich null. Er denke über eine einstweilige Verfügung nach, sagte Anwalt Vels und drohte mit einem Baustopp für die neue Edi-Tankstelle.
Letztlich einigten sich die Parteien darauf, für den Schreinerei-Chef ein Ersatzgelände zu suchen. Zusätzlich soll Markus Weibler einen Schadenersatz erhalten, doch über die Höhe gehen die Meinungen weit auseinander. Wegen der schlechteren Lage des neuen Bauplatzes und den inzwischen gestiegenen Quadratmeter-Preisen hält der Kläger-Anwalt einen Betrag von 110 000 Euro für gerechtfertigt. Der Anwalt der Stadt bietet bislang nur 20 000 Euro. Man müsse auch das Risiko sehen, dass der Schreinermeister bei einer Fortsetzung des Prozesses auf sich nehme, sagte Anwalt Schuster. Er halte es für möglich, dass Weibler in der nächsten Instanz vorm Oberlandesgericht keinen Cent sehe.
Vom Tisch ist mittlerweile der Vorschlag, dem Kläger eine weitere Kaufoption für ein benachbartes Grundstück am Wickersley-Ring einzuräumen. Die Fläche ist in Privatbesitz, der Eigentümer ist bislang nicht verkaufsbereit. "Wenn wir das machen, hinterlasse ich meinem Nachfolger ein Desaster", befürchtete der Öhringer Baurechtsamtsleiter Albert Küchel (62). Der Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt.
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