Die Nichte sexuell missbraucht
Von unserem Redakteur Hagen Stegmüller
Region - Am Ende hatte das Gericht keinen Zweifel. Lückenlos berichtete das Mädchen (15) von den sexuellen Übergriffen, denen es jahrelang ausgeliefert gewesen sei. Der Angeklagte sagte dagegen kein Wort. Das half ihm nicht, denn das Heilbronner Jugendschöffengericht verurteilte den 25-jährigen Öhringer wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und neun Monaten.
Begrapscht
Vier Jahre alt war das Mädchen, als es laut seiner Schilderung erstmals vom damals 13 Jahre alten Onkel missbraucht wurde. Fünf Jahre lang soll der Verwandte das Kind begrapscht haben, um sich sexuell zu erregen. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen 29 Fällen des sexuellen Missbrauchs und sieben Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs.
Vielleicht wären die Taten aus den Jahren 2000 bis 2005 nie ans Licht gekommen. Doch im März 2010 machte sich der Öhringer wieder an seine inzwischen 13-jährige Nichte heran. Im Fahrstuhl versuchte der Onkel, das Mädchen zu küssen und es am Gesäß zu begrapschen. Einige Tage später offenbarte sich die 13-Jährige der Schulsozialarbeiterin. Anschließend kam die Maschinerie aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ins Rollen.
"Wir sind nicht schlau aus ihm geworden", sagte Hans Klein, Vorsitzender Richter des Jugendschöffengerichts, im Anschluss an die nicht öffentliche Verhandlung. Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte vor Gericht kein Wort, stattdessen ließ er seine Öhringer Verteidigerin Martina Nägele sprechen. Die Anwältin forderte Freispruch. Es sei nicht bewiesen, dass ihr Mandant die Nichte sexuell missbraucht habe, argumentierte die Verteidigerin. Staatsanwalt Rolf Weiss sah das anders und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Das Gericht hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für angemessen. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass die Nichte im Zeugenstand erneut ihre Leidensgeschichte ausbreiten musste. Nur ein Geständnis des Angeklagten hätte die 15-Jährige davor bewahrt. An der Glaubwürdigkeit des Mädchens zweifelte das Gericht genauso wenig wie eine Gutachterin, die das Opfer im Vorfeld der Verhandlung ausführlich befragt hatte.
Aggressive Schübe
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Verteidigung in Berufung gehen. Bis auf weiteres bleibt der 25-jährige Angeklagte, der derzeit arbeitslos ist, auf freiem Fuß.
Sein mutmaßliches Opfer neigt dazu, in bestimmten Situationen aggressiv zu reagieren. Darunter leidet auch die Familie. Die 15-Jährige hat sich deshalb entschlossen, bei einem Psychotherapeuten Hilfe zu suchen.
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