IHK-Zuschuss: Wirtschaftsministerium stellt rechtliche Bedenken zurück

Heilbronn - Unter Abwägung der verschiedenen Interessen sei der Mietkostenzuschuss, den die IHK Heilbronn-Franken an die Hochschule gewähren möchte, vertretbar. Zu dieser Auffassung ist das Stuttgarter Wirtschaftsministerium nach einer "eingehenden Prüfung des Sachverhalts" gelangt, nachdem sich Staatssekretär Richard Drautz aus Heilbronn in die Sache eingeschaltet hat. Die anfänglichen Bedenken des Ministeriums, was die Rechtmäßigkeit des Zuschusses angeht, seien "im Zuge weiterer Sachverhaltsaufklärung inzwischen zurückgestellt" worden, sagte Drautz: Das Interesse an der Stärkung des Bildungsstandortes Heilbronn überwiege.

"Das Land unterstützt das Anliegen der Region, die Quote der Hochschulstudienplätze in der Region Heilbronn-Franken nachhaltig zu verbessern", betonte der Staatssekretär in einer Pressemitteilung. Die Stärkung von Ausbildung und beruflicher Bildung sei Kammeraufgabe, weshalb der Zuschuss vertreten werden könne. Auf welche Formulierung im IHK-Gesetz sich diese Einschätzung stützt, wollte der FDP-Mann nicht sagen.

Das Ministerium hatte im Zusammenhang mit dem Zuschuss an alle Industrie- und Handelskammern im Land ein Rundschreiben geschickt, das die Grenzen finanziellen Engagements der Kammern eng fasst. Die Heilbronner IHK hatte von der Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium zudem einen geharnischten Brief erhalten, weil sie gegenüber der Öffentlichkeit "nicht die tatsächlichen Äußerungen" wiedergegeben habe. Nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht könne Klärung bringen, hatte das Ministerium Anfang Januar geschrieben. Verschiedene IHK-Mitglieder prüfen jetzt, ob sie Klage einreichen. mfd




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