Kammerkritiker zeigen IHK wegen Untreue an (10.12.2009)

Von Manfred Stockburger


Heilbronn/Dortmund - Der Bundesverband für freie Kammern hat bei der Heilbronner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen den Heilbronner IHK-Präsidenten Thomas Philippiak und Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger erstattet. Der Verband, vertreten durch seinen Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus, argumentiert, dass die IHK die Grenzen ihrer Zuständigkeit mit dem Zuschuss zum Ausbau des Flugplatzes in Niederstetten (einmalig 150.000 Euro) sowie durch die Zusage, jährlich 100.000 Euro zur Finanzierung des neuen Hochschulcampus in Heilbronn beizutragen, überschritten habe. Beide Beschlüsse hatte die Vollversammlung mit großer Mehrheit getroffen.

Mitgliedsbeiträge

„Die Dauerfinanzierung einer Hochschule zur Minderung der Mietkosten dieser Hochschule ist sicherlich keine Aufgabe einer IHK, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden darf“, heißt es in der Strafanzeige. Zur Begründung schreibt Boeddinghaus, dass sich die Aufgaben einer IHK von denen des Staates unterschieden: „Die Kammer soll beraten, die Interessen der Wirtschaft artikulieren. Die Umsetzung obliegt dem Staat.“

Die Heilbronner Staatsanwaltschaft hat auf Anfrage der Heilbronner Stimme den Eingang der Anzeige bestätigt. Vorermittlungen seien angelaufen, bei denen geklärt werden soll, ob in dem Vorwurf Substanz steckt. Vier bis sechs Wochen, so heißt es, könne es dauern, bis feststeht, ob ein weitere Ermittlungsschritte notwendig sind, oder ob der Fall zu den Akten gelegt werden kann. Dass Anzeigen gegen Behörden und ihre Vertreter erstattet werden, komme „gelegentlich bis regelmäßig“ vor, sagt Pressestaatsanwalt Harald Lustig. Zur Sache und zu den Aussichten der Anzeigeerstatter machte er keine Angaben.

Geschäftsflieger

Im Zusammenhang mit einem von einem IHK-Mitglied angestrengten Verwaltungsgerichtsverfahren gegen de Förderung des Flugplatzes hatte die Kammer argumentiert, dass die Zahlung rechtens sei, „da der Ausbau des Flugplatzes ausschließlich für die Nutzung durch Geschäftsflieger erfolgt“. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

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10.12.2009
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