Audi: Werkarzt teilt bei Bluttests keine Details mit

Von Carsten Friese

Datenschützer überprüfen derzeit die Zulässigkeit von Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern. Foto: dpa


Neckarsulm/Ingolstadt - Wenn Bewerber bei Einstellungsverfahren freiwillig Blutproben abgeben, unterliegen die Detailergebnisse bei Audi der Schweigepflicht des Betriebsarztes. Darauf hat Sprecherin Antje Bauer auf Nachfrage unserer Zeitung hingewiesen.

„Die Daten bleiben im Gesundheitswesen. Ergebnisse werden nur zwischen dem Untersuchten und dem Betriebsarzt ausgewertet“, teilte Bauer mit. Der Arbeitgeber Audi erhalte lediglich die Information aus dem Gesundheitswesen, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle körperlich geeignet sei oder nicht. Details blieben „ausschließlich im Vertrauen des Arztes“.

Freiwillig

Vor allem bei Berufen wie Lackierer, die mit Gefahrstoffen zu tun haben, biete Audi eine solche Blutauswertung an. Auch bei Tätigkeiten mit Dauernachtschicht oder schwerer körperlicher Arbeit sehe man solche Untersuchungen als sinnvoll an, um zu klären, „ob es gesundheitlich passt“. Man wolle gesundheitliche Risiken ausschließen. Dass ein Bewerber eine Blutprobe auch vom eigenen Hausarzt vornehmen lassen könne und Fragen des Arbeitgebers an den Arzt zulasse, hält die Sprecherin für möglich. „Es ist alles absolut freiwillig.“

Wie viele Bewerber im Jahr am Audi-Standort Neckarsulm Blutproben abgeben, konnte Sprecher Toni Guggemoos nicht sagen. „Auch dies unterliegt der Schweigepflicht des Arztes“, sagte er am Freitag. Auf den Datensatz des Gesundheitswesens habe man „keinen Zugriff“.


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