Lidl: Betriebsrats-Gründung ungültig (01.04.2008)

Von Heiko Fritze

DEU Arbeit Datenschutz Lidl
Betriebsrat unerwünscht: Lidl geht gerichtlich gegen zwei Wahlen vor.Foto: AP Joerg Sarbach (AP)

Stuttgart/neckarsulm - Betriebsräte sind bei Lidl eine Seltenheit. Um so mehr sorgten jüngst zwei Neugründungen für Aufsehen: In Hamburg sowie in Stuttgart-Feuerbach setzten die Mitarbeiter im vergangenen Herbst solch ein Gremium durch. Beide Wahlen wurden allerdings vom Konzern angefochten. Im Fall der Filiale Feuerbach hat das Arbeitsgericht Stuttgart nun in erster Instanz zugunsten des Discounters entschieden und die Wahl für ungültig erklärt.

Für Lidl-Geschäftsführer Jürgen Kisseberth ist das kein Beweis, dass Lidl Betriebsräte systematisch verhindern wolle: „Wir gehen dann vor Gericht, wenn Spielregeln verletzt wurden und sich daher Mitarbeiter an uns wenden“, sagt er auf Anfrage. „Dass was dran ist, ist ja daran zu erkennen, dass das Gericht uns in erster Instanz folgte.“

In insgesamt zehn Punkten hatte der Discounter die Wahl angefochten, berichtet der zuständige Verdi-Sekretär Werner Bossert, stellvertretender Geschäftsführer des Bezirks Stuttgart. Acht dieser Punkte seien nach Auffassung der Gewerkschaft nicht relevant, in zweien habe das Gericht wohl am ehesten Lidl zugestimmt – so jedenfalls der Eindruck aus der mündlichen Verhandlung, denn die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.

Der eine Vorwurf drehte sich um die schriftliche Bekanntmachung der Wahl: Sie sei nur auf Deutsch abgefasst gewesen, obwohl bis zu zwölf der 28 Mitarbeiter der Filiale Ausländer seien – Engländer, Kroaten, Türken oder Italiener. „Zwei davon haben Abitur, andere studieren, und alle sind nach unserer Auffassung des Deutschen gut genug mächtig“, sagt Bossert dazu.

Im zweiten Vorwurf räumt auch er einen Fehler ein: Die Vorsitzende des Wahlvorstands habe den Ablauf der Briefwahl in der Wahlversammlung falsch erläutert. „Das reicht aber unserer Meinung nach nicht, um die Wahl für ungültig zu erklären.“ Die Gewerkschaft warte nun die schriftliche Begründung ab und habe dann vier Wochen Zeit, in Berufung zu gehen.

„Lidl fechtet Betriebsratswahlen grundsätzlich an“, kritisiert Bossert. Kisseberth hält dagegen: „Wir gehen doch nicht vor Gericht, um abgewatscht zu werden.“ Dass es vor der Wahl Nachfragen in den Filialen gebe, ob etwas nicht in Ordnung sei, sei auch kein Ausüben von Druck, meint er. Bossert sieht das anders: „Da werden alle Register der Repressalien gezogen.“




termine10besenkalenderverkehrspiele

Aktienkurse Regional

Wirtschaftsticker Deutschland & Welt





Handelsregister

handelsregister

Anwaltssuche


Archivsuche