Schläger-Prozess: Komplott gegen den Kumpel? (02.05.08)

Von Helmut Buchholz

Heilbronn - Wer lügt beim Prozess nach der Gewaltorgie von drei jungen Schlägern am 9. Januar in Heilbronn? Zwei gegen einen: So lautet die Devise. Denn der Türke Mehmet Ö. (17) und der Bosnier Adis H. (20) behaupten, ihr Kumpel, der Deutsche Sven B. (23), habe nach dem Gewaltstreifzug mit zahlreichen Attacken gegen Passanten einem 73-jährigen Rentner auf der Heilbronner Theresienwiese einen Fausthieb ins Gesicht versetzt, an dem er fast gestorben wäre. Sven. B. beteuert dagegen, den Mann noch nicht einmal angefasst zu haben. Ein Zellengenosse von ihm hat die mitangeklagten Mehmet Ö.und Adis H. im Schläger-Prozess schwer belastet. Er sagte am Mittwoch aus, dass H. und Ö. vereinbart hätten, die Schuld an dem Übergriff auf den Rentner dem Dritten im Bunde „zuzuschieben“.

Angst

H. und Ö. seien nur eine Zelle voneinander im Heilbronner Gefängnis untergebracht, „ein Fehler der JVA“, so der Zeuge. Sie würden sich über ihre Fenster oft über den Fall absprechen. Die Dialoge seien gut hörbar. Auch Sven B. und er würden die Gespräche mitbekommen, obwohl sie vier, fünf Zellen weiter untergebracht seien. Sein Zellengenosse habe schon richtig Angst und Paranoia entwickelt und finde darum kaum noch Schlaf.

Zweifel

H. und Ö. stritten allerdings ab, ein „Komplott“ (Vorsitzender Richter Jörg Geiger) geschmiedet zu haben. Es stimme zwar, dass man „unklugerweise“ über das Verfahren gesprochen habe, erklärte Rechtsanwältin Inka Manning für ihren Mandanten Adis. H, „aber es hat keine Absprachen gegeben“. H. habe nur „seinem Kumpel mitgeteilt, dass er sich nicht ins Bockshorn jagen lassen soll.“ Adis H. versicherte, wenn er sich absprechen wollte, würde er es so machen, „dass es keiner mitkriegt“. Mehmet Ö. beantwortete keine Fragen, gab nur über seinen Anwalt Volker Fabriz eine Erklärung ab. Inhalt: Er habe nicht gesehen, ob H. oder B. zugeschlagen habe. Am Tag zuvor hatte er noch behauptet, Sven B. hätte den Schlag gesetzt. So steht es auch in der Anklageschrift.

Richter Jörg Geiger standen die großen Zweifel an der Darstellung von Ö. und H. ins Gesicht geschrieben. Bei einer Lüge würde die Strafe höher ausfallen, ermahnte er besonders Ö. zu einem Geständnis.




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