Haftstrafen für Heilbronner Schläger rechtskräftig

Heilbronn/Karlsruhe - Die Gefängnisstrafen für drei Schläger aus Heilbronn, die einen Rentner fast totgeschlagen haben, sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn mit einem am heutigen Montag veröffentlichten Beschluss verworfen.

Das gewalttätige Trio war Anfang des Jahres durch die Heilbronner Innenstadt gezogen und hatte dabei mehrere Menschen angegriffen. Als sie das Mahnmal für eine 2007 ermordete Polizistin schändeten, wollte ein 73-jähriger Mann eingreifen. Die Schläger streckten ihn mit einem Schlag nieder und verletzten ihn dabei lebensgefährlich - er wurde dadurch zum Pflegefall.

Das Landgericht verhängte gegen die seinerzeit 17 bis 23 Jahre alten Männer zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil lautete auf schwere und gefährliche Körperverletzung, Störung der Totenruhe und Beleidigung. Die jungen Männer seien „aus purer Lust am Beleidigen“ unterwegs gewesen, befanden die Richter damals. „Jeder einzelne ist für eine Straftat zu feige, in der Gruppe waren sie aber stark.“ Wer von ihnen den Rentner niedergeschlagen hatte, blieb offen.

Zwei der Angeklagten hatten dagegen Revision eingelegt, die nun ohne vorherige mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet verworfen wurde.



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