25.04.07 | Heilbronner Polizistenmord


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Jagen zu viele Staatsanwälte das Phantom? (20.06.07)

Von Helmut Buchholz

Nach dem Polizistenmord am 25. April auf der Heilbronner Theresienwiese ist die DNA-Spur der mysteriösen Serientäterin nicht mehr aufgetaucht. „Das ist unser derzeitiger Erkenntnisstand“, sagt Polizeisprecher Peter Lechner. Bisher fand sich ihr genetischer Fingerabdruck seit 1993 an 22 verschiedenen Tatorten in zwei Ländern. Außer bei dem Verbrechen auf dem Festplatz taucht die Spur der Gesuchten nur noch einmal in Heilbronn auf: auf einem Tankdeckel eines gestohlenen Nissan Anfang 2004. Möglicherweise war sie aber auch in Frankreich aktiv. Der Datenabgleich läuft noch. Die Soko hat jetzt insgesamt 1150 Hinweise erhalten. Nach der Veröffentlichung der „heißen“ DNA-Spur gab es nochmal einen Schub, berichtet Polizeisprecher Peter Lechner.

Zorniger Staatsanwalt Theoretisch wäre es zwar möglich, aus der DNA auch Augen- und Haarfarbe sowie Hauttyp zu decodieren. Doch das ist rechtlich unzulässig. Dies sorgt laut Lechner in der Soko nicht für Frust. Obwohl die Polizei bisher nicht mehr über die Unbekannte weiß, als dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weiblich und drogenabhängig ist und kaltblütig vorgeht.

Jagen zu viele Staatsanwälte das Phantom?
Wurden Frauen bei der Ringfahndung nach dem Polizistenmord vernachlässigt, weil die Fahnder das Verbrechen nur einem Mann zutrauten? Die Heilbronner Ermittler verneinen dies und suchen weiter nach einer mysteriösen Unbekannten.Foto: Archiv/Sattar
Unterdessen weist die Heilbronner Staatsanwaltschaft Kritik zurück, ihre Arbeit im Polizistenmord würde unter zu vielen Zuständigkeiten der Kollegen in Mainz, Freiburg, Bad Kreuznach und Oberösterreich leiden. „Die Zusammenarbeit funktioniert gut“, sagt Michaela Molnar, Sprecherin der Heilbronner Behörde. Allerdings hört sich das bei Klaus Puderbach, leitender Oberstaatsanwalt in Mainz, ganz anders an. Der reagiert auf Medienanfragen ungehalten.

Den Heilbronnern Kollegen hat er nach Information unserer Zeitung schlicht untersagt, den fast tödlich ausgegangenen Wormser Bruderzwist zweier Sinti und Roma am 5. Mai 2005 in die Tatort-Liste der Kriminellen aufzunehmen. Begründung: „Unser Fall ist abgeschlossen.“ Es sei eine absolute Unverschämtheit, dass jetzt gegen seinen erklärten Willen Details nach außen dringen. Puderbach meint damit dies: Der genetische Fingerabdruck der gesuchten Frau wurde auch bei den kriminaltechnischen Untersuchungen nach der Familienclan-Fehde in Worms sichergestellt.

Fahndungsfehler? Die Heilbronner Staatsanwälte halten es trotz des weit verzweigten Falls jedoch nicht für sinnvoll, eine überregionale Soko zu gründen und die Kompetenzen hier zu bündeln. „Da käme ein großer Aktenberg zusammen, in den wir uns erst einmal einarbeiten müssten“, erklärt Michaela Molnar. „Damit würde aber auch das Wissen und die Ortskenntnis anderer Staatsanwälte verloren gehen.“

Den Vorwurf, man habe im April bei der Ringfahndung Fehler gemacht, bestreitet Polizeisprecher Peter Lechner. Ein Leser unserer Zeitung hatte beobachtet, dass am Tattag vor acht Wochen während Straßensperren bei Untergruppenbach Frauen nicht kontrolliert wurden. Weil man die Bluttat damals nur einem Mann zutraute? „Nein“, antwortet Lechner. Zum damaligen Zeitpunkt sei nicht bekannt gewesen, ob der Täter Frau oder Mann war. Vorstellbar sei lediglich, dass zum Beispiel Ehepaare mit Kindern weniger verdächtig wirkten.

20.06.2007

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