Range will keinen Deal mit Zschäpe


Beate Zschäpe
Eine Reproduktion eine Bildes aus der Ostthüringer Zeitung aus dem Jahr 1998 zeigt ein Fahndungsbild von Beate Zschäpe Foto: Frank Doebert/Ostthüringer Zeitung 
Heilbronn/Karlsruhe - Generalbundesanwalt Harald Range steht einer Kronzeugenregelung für die inhaftierte mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe skeptisch gegenüber. „In diesem Fall - bei zehn Morden - müsste man sehr genau prüfen, inwieweit ein Strafnachlass überhaupt möglich sein könnte“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwoch).

Zschäpe sei vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf die Kronzeugenregelung hingewiesen worden, also auf die Möglichkeit eines Strafnachlasses im Fall einer Aussage, die ganz erheblich zur Aufdeckung oder Verhinderung schwerer Straftaten beitrage. „Die Frage stellt sich aber erst am Ende eines Verfahrens und gehört bisher nicht zu meinen Überlegungen“, sagte Range.

Zschäpe gehört zum Zwickauer Neonazi-Trio, das für Morde an neun Geschäftsleuten türkischer und griechischer Abstammung sowie an der Polizistin Michele Kiesewetter in Heilbronn verantwortlich gemacht wird. Die beiden anderen Mitglieder der Terrorzelle, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sind tot.

 

 

NPD-Verbotsverfahren

Die Morde haben auch die Debatte über ein neues NPD-Verbotsverfahren neu belebt.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) rechnet hierfür mit einer breiten Mehrheit bei der Innenministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Wiesbaden. „Ich glaube, dass die ganz überwiegende Zahl der Innenminister ein Signal dafür setzen wird, damit ihre Regierungen ein Verfahren auf den Weg bringen“, sagte Lewentz der Nachrichtenagentur dpa in Mainz. Bei der Konferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Wiesbaden müsse es aber das Ziel sein, bei den Ländern ein 16:0 zu erreichen.

Mit Blick auf Skeptiker wie den amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, den Hessen Boris Rhein (CDU), betonte Lewentz: „Wir müssen ihn überzeugen. Ich würde mich sehr wundern, wenn er andere Erkenntnisse als zum Beispiel Bayern, Rheinland-Pfalz oder Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hätte, oder wenn er sagen würde, die hessische NPD sei nicht verfassungsfeindlich.“

Die Skeptiker befürchten nach dem ersten gescheiterten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei 2003, dass auch ein zweiter Vorstoß beim Bundesverfassungsgericht erfolglos bleiben könnte.

In der JVA Köln-Ossendorf sitzt Beate Zschäpe in Untersuchungshaft. 
Auch Berlins neuer Innensenator Frank Henkel (CDU) setzt sich für ein NPD-Verbot ein. „Ich gehe davon aus, dass die Innenminister den Kampf gegen den rechtsextremen Sumpf intensivieren und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen“, sagte er in Berlin. Von der Innenministerkonferenz müsse ein deutliches Signal ausgehen.

Bei der Aufarbeitung der Ermittlungspannen in der Mordserie kann sich die FDP-Fraktion unter Umständen mit der diskutierten Bund-Länder-Kommission anfreunden. „Mir ist wichtig, dass wir nicht zu viele Untersuchungsgremien haben“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Wir haben bisher einen Sonderermittler in Thüringen. Wir haben die Dreier-Gruppe, die der Bundesinnenminister eingesetzt hat. Ein Untersuchungsausschuss wäre das dritte Gremium. Und das zerfasert dann.“ Eine Möglichkeit sei, die von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) berufene Dreier-Gruppe „aufzubohren“, sagte der FDP-Politiker. dpa

 

Gall warnt vor Schnellschuss bei NPD-Verbotsverfahren

Das grün-rot geführte Baden-Württemberg geht nicht davon aus, dass die Innenministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag bereits ein neues NPD-Verbotsverfahren beschließen wird. „Sorgfältige Prüfung hat jetzt Vorrang vor vorschnellem Handeln“, mahnte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Mittwoch im Landtag. Er wage deshalb die Vorhersage, dass sich die Innenminister in Wiesbaden noch nicht festlegen werden. Gall hält ein Verbot aber „grundsätzlich für anstrebenswert“. Doch ein erneutes Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht wie 2003 könne sich der Staat nicht leisten.

Gall glaubt, dass die Erfolgsaussichten durchaus höher sind als vor acht Jahren. „Die Chancen dafür sehe ich deutlich besser als noch 2003.“ Hintergrund sei, dass es nach der Mordserie der Zwickauer Terrorzelle neue Anhaltspunkte für Verbindungen zwischen NPD und rechten Gewalttätern gebe. Ein Verbotsverfahren werde aber wegen der hohen Hürden, die Karlsruhe 2003 errichtet habe, kein „Selbstläufer“. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbotsverfahren gestoppt, weil Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der NPD aktiv waren.

Der Innenminister warnte davor, die V-Leute in der NPD abzuschalten. Das fordern die Grünen. In diesem Fall werde man von Informationen aus dem Innenleben der Partei abgeschnitten. Dann könnten Polizei und Verfassungsschutz für einen gewissen Zeitraum Erkenntnisse fehlen, „um den Herren auf den Füßen zu stehen“. lsw

 


 




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