Heilbronner Polizistenmord - Mutmaßlicher Komplize des Neonazi-Trios festgenommen

 

Karlsruhe/Heilbronn - Die Bundesanwaltschaft hat einen mutmaßlichen Komplizen des Neonazi-Trios festgenommen, das für für den Heilbronner Polizistenmord und die Döner-Mordserie verantwortlich sein soll. Zudem sei die Wohnung des 37-jährigen aus der Nähe von Hannover durchsucht worden, hieß es in einer Mitteilung vom Sonntag. Holger G. werde dringend verdächtigt, Mitglied der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu sein. Auch die mögliche Tatbeteiligung des Beschuldigten an den Morden werde untersucht, hieß es.

Die Bundesanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass die Mordserie auf das Konto von nur drei NSU-Mitgliedern geht. Das Trio war zuletzt in einer Wohnung im sächsischen Zwickau untergeschlüpft. Zwei Männer wurden inzwischen tot in einem Wohnwagen in Eisenach gefunden, eine tatverdächtige Frau wurde festgenommen.

Laut Bundesanwaltschaft stand der Mann seit Ende der 90er Jahre mit den anderen drei Tatverdächtigen in Kontakt. Er soll dem Trio 2007 seinen Führerschein und vor etwa vier Monaten seinen Reisepass zur Verfügung gestellt haben. Zudem soll er mehrfach Wohnmobile für die Gruppierung angemietet haben. Eines der Fahrzeuge soll bei dem Mordanschlag auf die Polizistin Michéle Kiesewetter in Heilbronn genutzt worden sein.
 

Beate Z. fordert Kronzeugenregelung

Beate Zschäpe (36), Verdächtige im Heilbronner Polizistenmordfall, hatte sich am 8. November der Polizei gestellt.  dpa
Unterdessen berichtet die "Bild am Sonntag", dass Beate Z., die zu dem in die Döner-Morde verwickelten Neonazi-Trio gehört, nur aussagen will, wenn ihr als Kronzeugin Strafmilderung zugesichert wird. Das Blatt beruft sich auf Ermittlerkreise.

Die zwei Mitbewohner sollen sich vor einer Woche nach einem Banküberfall in Eisenach selbst getötet haben. Bei ihren Leichen in einem Wohnmobil fanden die Ermittler auch die Dienstwaffe der getöteten Heilbronner Polizistin, Beate Z. wurde verhaftet.

Das Trio steht auch im Zusammenhang mit dem Mord an der Heilbronner Polizistin Michéle Kiesewetter vor viereinhalb Jahren unter Verdacht. Die mutmaßliche Brandstifterin Beate Z. sitzt derzeit in Untersuchungshaft, schweigt aber beharrlich zu den Vorwürfen.

Aussageverweigerungsrecht

Eine erneute Vernehmung sei vorerst nicht geplant, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Dietsch, am Freitag. „Die Frau hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und das müssen wir erst einmal akzeptieren.“ Es habe keinen Sinn, sie alle zwei Stunden wieder vorzuladen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten die Männer und Beate Z. in den 1990er-Jahren Verbindungen zum rechtsextremen „Thüringer Heimatschutz“. 1998 verschwand das Trio dann aus dem Blick der Verfassungsschützer.

Stichwort: Kronzeugenregelung

Wenn ein Straftäter von sich aus wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat beiträgt, kann sich mit der Kronzeugenregelung Hoffnung auf Strafmilderung machen. Nach Paragraf 46b des Strafgesetzbuchs darf die Staatsanwaltschaft mit dem Zeugen jedoch nicht das Strafmaß aushandeln, sondern lediglich Strafmilderung in Aussicht stellen. Das letzte Wort liegt beim Gericht.

Die Richter müssen die Art und den Umfang der offenbarten Tatsachen berücksichtigen „und deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, den Zeitpunkt der Offenbarung, das Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und die Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen“. Diese Faktoren wiederum müssen zur Schuld des Täters und der Schwere des Verbrechens ins Verhältnis gesetzt werden.

In Deutschland wurde die Kronzeugenregelung 1989 eingeführt, lief 1999 aus und wurde 2009 erneuert. Angewendet wurde sie bisher vor allem im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität. dpa
 


 




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