"Geheimnisverrat und unkollegiales Verhalten" (22.06.07)


Landespolizeipräsident Erwin Hetger hat die Preisgabe von internen Informationen zu der Fahndung nach dem Heilbronner Polizistinnenmörder an die Presse scharf gerügt. „Es ist außer Geheimnisverrat ein unkollegiales Verhalten, das die Arbeit behindert. Wenn der Geheimnisverräter gefunden wird, muss er die härteste Strafe erhalten, die das Recht zulässt,“ sagte Hetger am Freitag in Weinsberg. Er begrüßte die Ermittlungen der Heilbronner Staatsanwaltschaft in Polizeikreisen wegen Geheimnisverrates.

Nach dem Strafgesetzbuch ist bei Geheimnisverrat eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Über eine Suspendierung vom Dienst müsse dann außerdem nachgedacht werden, sagte Hetger.

Hintergrund ist eine unter öffentlichem Druck anberaumte Pressekonferenz der Polizei Heilbronn am 16. Juni, nachdem zuvor eine Zeitung von einer Serienverbrecherin als möglicher Täterin berichtet hatte. Als Quelle waren in dem Blatt „hohe Polizeikreise“ angegeben worden. Wegen möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen im Fall der erschossenen Polizistin hat die Heilbronner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen.

Die junge Polizistin war Ende April erschossen worden, ihr 24- jähriger Kollege überlebte schwer verletzt. Am Dienstwagen gefundene DNA-Spuren führten die Fahnder zu einer Serientäterin, der unter anderem zwei Raubmorde und zahlreiche Einbrüche in Österreich und Deutschland angelastet werden. (lsw)




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