Ex-NPD-Funktionär als Terror-Helfer festgenommen
Karlsruhe/Heilbronn - Am Morgen griffen Spezialeinheiten der Polizei zu: In Jena wurde am Dienstag der langjährige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben als weiterer Verdächtiger im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen das Zwickauer Neonazi-Trio festgenommen. Der 36-Jährige sei dringend verdächtig, die Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) unterstützt zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.
Wohlleben wird Beihilfe zu sechs Morden und einem versuchten Mord vorgeworfen. Er soll seit 1995 in rechtsextremistischen Kreisen in Thüringen aktiv gewesen sein; seit den 90er Jahren soll er in engem Kontakt mit dem Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gestanden haben und sie auch bei ihrer Flucht 1998 und danach finanziell unterstützt zu haben.
Dem Thüringer Verfassungsschutz ist Wohlleben seit langem bekannt. Den Verfassungsschützern zufolge trat er 1999, kurz nach dem Untertauchen der drei Neonazis, in die NPD ein. Mit Unterbrechungen war er von 1999 bis Mitte 2008 Vorstandsmitglied der NPD - von Juli 2006 bis Mai 2008 sogar stellvertretender Landesvorsitzender in Thüringen. Bis etwa Anfang 2010 leitete Wohlleben außerdem mit Unterbrechungen den Kreisverband in Jena. Seine Aktivitäten seien Beleg gewesen „für die Vernetzung von NPD und Neonazi-Szene in Thüringen“ heißt es in einem Verfassungsschutzbericht.
Schusswaffe und Munition
Sechs weitere Morde, darunter der an der Polizistin Michele Kiesewetter in Heilbronn, sowie der versuchte Mord an ihrem Kollegen folgten in den Jahren danach. „Der Beschuldigte nahm billigend in Kauf, dass die Schusswaffe für rechtsextremistische Morde verwendet werden könnte“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Von ihren terroristischen Straftaten habe Wohlleben gewusst. Die Waffe habe er dem Trio über einen Kurier zukommen lassen.
Außerdem soll Wohlleben den drei Neonazis den Kontakt zum mutmaßlichen Helfer Holger G. aus Niedersachsen vermittelt haben. Erst vor einer Woche war Wohllebens Wohnung durchsucht worden. Damals hatte er noch in einer Zeitung behauptet, das Neonazi-Trio nicht unterstützt und dorthin seit 1998 keinen Kontakt mehr gehabt zu haben.
Der 36-Jährige sollte noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, hieß es. Er ist neben der Hauptverdächtigen Zschäpe und dem mutmaßlichen Helfer Holger G. aus dem Raum Hannover und dem in Brandenburg gefassten André E. der vierte mutmaßliche Neonazi, der im Zusammenhang mit einer Mordserie von 2000 bis 2006 festgenommen wurde. Dem Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt werden neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie der Mord an einer Polizistin vorgeworfen.
Rätselraten über mögliche Informanten-Tätigkeit von Beate Zschäpe
Gleichzeitig ist offen, ob die Landeskriminalämter Aussagegenehmigung seitens der Landesinnenminister für eine Unterrichtung des Bundestags-Innenausschusses Mitte dieser Woche erhalten.
Nach Informationen der Zeitung gibt es aus der Zeit zwischen 1998 und 2011 einen Hinweis, offenbar des thüringischen Landeskriminalamtes, wonach Frau Zschäpe staatlicherseits „gedeckt“ sei. Dahinter sollen sich Zuträgerleistungen aus der rechten Szene von Beate Zschäpe unter anderem auch für thüringische Sicherheitsbehörden verbergen. In dieser Zeit soll Beate Zschäpe fünf Alias-Namen verwendet haben.
2003 gab es darüberhinaus Kontakte zwischen der Justiz und Vertrauten von Beate Zschäpe, ob und wie sich die Abgetauchte zurück an die Öffentlichkeit begeben könne.
Innenausschuss
Bei der jüngsten Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses waren Behördenvertreter des Verfassungsschutzes von Ausschussmitgliedern nach einer bezahlten Zuarbeit von Frau Zschäpe gefragt worden. Dies hatten Vorgesetzte ebenso verneint wie die Frage, ob es bei ihr Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gegeben habe. „Diese Antworten sind nicht in Zweifel gezogen worden“, sagte Innenausschuss-Vorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU).
Allerdings gab es in den letzten Tagen neue Mutmaßungen über Verbindungen zwischen der einzig Überlebenden des Neonazi-Mordtrios und Behörden. Dabei spielte auch das Landeskriminalamt Thüringen eine Rolle. Die Vertreter der betroffenen Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen sind für Mitte dieser Woche zur nächsten Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses geladen. Es soll dabei um V-Leute aber auch um das Verhalten von Anklagebehörden zwischen 1998 und 2011 gehen.
Es wurde immer nach Einzeltätern und nie nach verdächtigen rechtsterroristischen Strukturen ermittelt. Dabei waren 1991 aus einem Bundeswehr-Depot im thüringischen Großeutersdorf 38 Kilogramm Dynamit verschwunden, wovon ein kleiner Teil 1998 in einer von Beate Zschäpe gemieteten Garage für den Bau von Rohrbomben verwendet und von der Polizei aufgefunden worden war.
Der Innenausschuss-Vorsitzende Bosbach warb für eine Aussagegenehmigung der LKA-Vertreter durch die Länderinnenminister, „weil sich der Ausschuss ein möglichst vollständiges Bild machen möchte“. Zuvor hatten sich mehrere Länderinnenminister aber, Informationen der Zeitung zufolge, darauf verständigt, die LKA-Vertreter nicht sprechen zu lassen. Der Bund habe keine entsprechende Kompetenz.
Kronzeugenregelung
Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende des Zwickauer Neonazi-Trios. Sie könnte Licht ins Dunkel der Mordserie und des Heilbronner Polizistenmords bringen. Bislang sitzt sie in Untersuchungshaft und schweigt. Unterdessen wird in der Öffentlichkeit spekuliert, ob sie als mögliche Kronzeugin einen Strafrabatt erhalten könnte.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kronzeugenregelung?
Der Paragraf 46b des Strafgesetzbuches regelt das. Demnach müsste Zschäpe mit ihrer Aussage „wesentlich“ zur Aufklärung oder zur Verhinderung einer schweren Straftat beitragen. War sie selbst beteiligt, muss sich ihr Beitrag „über den eigenen Tatbestand hinaus erstrecken“. Entscheidend ist zudem, dass Zschäpe ihr Wissen offenbart, bevor die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen sie beschlossen worden ist. Sonst greift die Regelung nicht. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so liegt es im Ermessen des Gerichts, ob eine Strafmilderung gewährt wird. Dabei würde es vor allem darauf ankommen, welche Bedeutung die mitgeteilten Informationen für die Aufdeckung der Taten haben.
Wie weit kann der Strafrabatt für Zschäpe gehen?
Das hängt davon ab, was genau ihr zur Last gelegt wird. Sollte Zschäpe etwa als Mittäterin einer Mordtat angeklagt werden, dann könnte das Gericht - wenn es von ihrer Schuld überzeugt ist - statt der lebenslangen Freiheitsstrafe eine zeitlich begrenzte Strafe zwischen zehn und fünfzehn Jahren verhängen. Bislang besteht gegen Zschäpe dringender Tatverdacht hinsichtlich der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der besonders schweren Brandstiftung. Darüber hinaus ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen der möglichen Beteiligung an der Mordserie an türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie dem Mordanschlag auf die beiden Heilbronner Polizisten - wobei sie laut Medienberichten nach derzeitigen Erkenntnissen wohl nicht unmittelbar an diesen Taten beteiligt gewesen sein soll. Noch ist also unklar, wie eine mögliche Anklage lauten wird.
Was spricht für eine Kronzeugenregelung?
Zschäpe könnte den als kompliziert und verwoben geltenden Fall vermutlich vollständig erhellen. Mit ihrer Aussage ist auch die Hoffnung verbunden, die Frage nach möglichen weiteren NSU-Mitgliedern im Untergrund zu klären - aber auch mögliche Verwicklungen der Geheimdienste aufzudecken.
Was spricht dagegen?
Kritiker warnen aufgrund der Schwere der mutmaßlichen Taten, einem der Beteiligten Strafmilderung zukommen zu lassen. Berlins scheidender Innensenator Erhart Körting (SPD) hält die Regelung nur dann für sinnvoll, wenn Zschäpe künftige Straftaten verhindert. „Darauf deutet im Moment noch nichts hin.“ Kritisch sieht er auch die Bedingung, ein schweres Verbrechen aufzuklären: „Eine solche Regelung entfällt automatisch, wenn es nur drei Tatbeteiligte gegeben hat, von denen zwei tot sind.“
Wie wahrscheinlich wäre die Regelung im Fall Zschäpe?
Generalbundesanwalt Harald Range soll einer Kronzeugenregelung skeptisch gegenüberstehen. „Bei zehn Morden tue ich mich - jedenfalls heute - furchtbar schwer, mit jemandem ernsthaft in Verhandlungen einzutreten“, sagte Range der „Süddeutschen Zeitung“.
Gibt es eine Alternative zur Kronzeugenregelung?
Einem Medienbericht zufolge erwägt die Bundesanwaltschaft einen „informellen Deal“ mit Zschäpe - etwa die Zusage einer frühen Begnadigung. Dem widersprach jedoch die Bundesanwaltschaft. „Überlegungen zu einem informellen Deal gibt es nicht“, sagte ein Behördensprecher.
Unabhängig davon wären auch in einem Prozess Absprachen mit dem Gericht möglich. Schließlich gibt es die klassische Möglichkeit: Auf jede Form von Absprachen zu verzichten und sich auf die Sacharbeit der Ermittler zu verlassen. dpa/red




