Schlägerei bei der Bauernhochzeit

Von unserem Redaktions- mitglied Kathrin Frank

Schlägerei bei der Bauernhochzeit
Blick in die Annalen des Ortes: Für die Chronik forscht Roland Göller oft in dicken Wälzern im Gemeindearchiv.Foto: Mario Berger 

Lehrensteinsfeld - So manches Unglück im 19. Jahrhundert beginnt wohl am Heilbronner Jägerhaus. Jedenfalls taucht es in den Gerichtsakten der damaligen Zeit häufiger auf, weiß Dr. Peter Lucke: "Am Jägerhaus haben sich die jungen Leute zum Tanz getroffen und sind verbotenerweise miteinander in den Wald gegangen", erzählt er. Der pensionierte Lehrer und Heimatforscher aus Waldbach hat im vergangenen Jahr viel in alten Dokumenten gewühlt und gelesen. Denn der Förderverein Dorfkultur Lehrensteinsfeld will eine neue Ortschronik herausgeben.

Originalsprache Lucke, gebürtig aus Lehrensteinsfeld, hat sich dafür mit dem 18. und 19. Jahrhundert beschäftigt und stieß bei seinen Recherchen im Gemeindearchiv auch auf Gerichtsprotokolle mit kuriosen Fällen. Einige trägt er beim achten Lehrensteinsfelder Kult-Hock im voll besetzten evangelischen Gemeindehaus vor − zu 95 Prozent in Originalsprache, wie er versichert.

Darunter auch der Fall des Juden Gumbel Aron von 1823, der sich taufen lässt − allerdings nicht aus religiöser Überzeugung, sondern um seine schwangere Freundin, die Frida Mayerin, heiraten zu können. Aus den Gerichtsakten geht hervor: Die "Scartation", also Hurerei und außerehelicher Geschlechtsverkehr, habe "im Heilbronner Wald" stattgefunden. Treffpunkt des verliebten Paares aus Lehrensteinsfeld: das Heilbronner Jägerhaus. Der Fall kommt zur Anzeige, das Urteil allerdings ist unbekannt.

Anders liegt ein zweiter Fall. Zu "einigem Tumult" soll es 1802 bei einer Bauernhochzeit in Lehrensteinsfeld gekommen sein. So zitiert es Lucke aus den Gerichtsakten. Am Ende sollen ein Halstuch und der Ärmel eines Kamisols zerfetzt gewesen sein. In einem aufwendigen Verfahren versucht das Gericht, den Schuldigen zu ermitteln, verhängt Geldstrafen und hält fest: "Den Grund zu den Verdrießlichkeiten scheint ein für allemal der zu häufige Grund des Weins gelegt zu haben."

Das erheitert die Lehrensteinsfelder Zuhörer: "Interessant, wie es früher hier so zuging", meint Helga Bauer. Rosa Zehaczek wundert sich über die langen Gerichtsverfahren: "Wie viel Drumrum man gemacht hat wegen einer kleinen Sache."

Verhandelt wird vor dem Lehrensteinsfelder Gericht fast alles. Selbst ein Zwetschgendiebstahl, bei dem der Geschädigte das "gestohlene Quantum" auf "24 Kreuzer ästimiere", wie in den Protokollen zu lesen ist. Sogar eine höhere Instanz, Schlossherr Friedrich Carl Freiherr von Gemmingen, muss in diesem Fall angerufen werden. Denn die Strafe trifft zunächst den Falschen. Und der war mit der ihm zugedachten Entschädigungszahlung für die falsche Verdächtigung nicht einverstanden.

Vergebung "Ich ersterbe in tiefster Verehrung", schreibt der Amtmann unter den Brief an den Schlossherren, der Amtshilfe leisten soll. Doch der antwortet lapidar, es gebe christliche Vergebung für das Fehlurteil. Zumindest das gewöhnliche Volk müsse sich daran halten, das Schmerzensgeld sei hoch genug. "Dieses Denken gab es auch damals schon", resümiert Lucke. Das ist es auch, was ihn an Geschichten wie diesen fasziniert: "Es ist nicht historisch relevant, nicht spektakulär. Aber es kommt zum Ausdruck, wie die Menschen früher gelebt haben."

Schlägerei bei der Bauernhochzeit

Peter Lucke

Foto: Kathrin Frank

 



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