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Alkoholsucht bringt Angeklagten ins Gefängnis
Von unserem Redakteur Hagen Stegmüller
Öhringen - Wie immer gab der Angeklagte alles zu. "Ist dumm gelaufen", meinte der 32-jährige Kupferzeller lapidar, als der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen hatte. Nicht ganz so friedlich war der Mann, als er im Oktober in Kupferzell betrunken auf dem Mofa erwischt worden war. Seine zwei Promille flößten ihm so viel Mut ein, die Polizisten anzupöbeln und eine Beamtin als "Hure" zu beleidigen.
Zweieinhalb Jahre Auf den Mann wartet nun eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Wegen der jüngsten Verfehlung wurde er vom Öhringer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zudem werden zwei Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr widerrufen. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt der Angeklagte in Freiheit.
Polizei und Justiz ist der 32-jährige Kupferzeller bestens bekannt. Er ist alkoholabhängig und neigt dazu, im Rausch straffällig zu werden. Der Kupferzeller ist elffach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls und Autofahrten im Suff. Im Gefängnis saß der zweifache Familienvater und Hartz-IV-Empfänger noch nie, stets gelobte er Besserung. Doch der Alkohol ist stärker als all seine guten Vorsätze. Was Schnaps und Bier aus dem Angeklagten gemacht haben, brachte ein Gutachter im Februar 2010 auf den Punkt. Der Kupferzeller sei "rausch-dauerimprägniert" und laufe stets Gefahr, wieder die Kontrolle zu verlieren.
"Das Maß ist jetzt voll", sagte Richterin Ursula Ziegler-Göller in ihrer Urteilsbegründung. Wer immer wieder alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehme, stelle für die Allgemeinheit eine Gefahr dar, meinte die Richterin. Gleich zweimal hatte der Betrunkene am 16. Oktober mit seinem Mofa eine Kupferzeller Tankstelle angesteuert, ehe Zeugen die Polizei alarmierten. Der Angeklagte müsse sich darüber im Klaren sein, dass ein Haftbefehl näherrücke, sagte die Richterin und warnte den Kupferzeller vor weiteren Straftaten. Angesichts einer Straferwartung von zwei Jahren und sieben Monaten sei ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr denkbar.
Bewährung erhofft Unterdessen hofft der Angeklagte weiterhin, einer Haftstrafe zu entgehen. Er hat gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt und spekuliert darauf, dass ihm das Landgericht Bewährung gibt. Eine Perspektive hat der Kupferzeller derzeit jedoch nicht. Er ist berufs- und arbeitslos und sieht sich durch eine Armverletzung gehandicapt. Die Blessur hinderte ihn in der Vergangenheit aber nicht daran, sich mit Bekannten und Fremden zu prügeln.
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