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Raubmord Siegelsbach: Urteil fällt frühestens Ende Januar (17.11.)
Von Franziska Feinäugle
Der Prozess um den Raubmord von Siegelsbach zieht sich bis ins neue Jahr: Ein Urteil soll nun frühestens am 23. Januar fallen. Irritationen gab es gestern um den Gutachter, der nun herausfinden soll, ob der blutige Sohlenabdruck am Tatort Stiefeln des angeklagten Siegelsbacher Bäckers Alfred B. zugeordnet werden kann.
Es liege wirklich nicht an der Kammer , dass sich die Verhandlung nun bereits über sieben Monate hinziehe - und dass der Prozess inzwischen bis in den Januar hinein terminiert werden musste, verteidigt sich Richter Wolfgang Bender. An Staatsanwalt und Verteidigerin appelliert er, ihre Wortbeiträge mit Sachlichkeit, ohne persönliche Hahnenkämpfe vorzutragen.
Was die Emotionen hochkochen lässt, ist - wieder einmal - ein Gutachter. Und zwar der, der feststellen soll, ob der blutige Sohlenabdruck vom Siegelsbacher Tatort tatsächlich seltenen französischen Jägerstiefeln zugeordnet werden kann, wie der Angeklagte sie nachweislich einmal besessen hat. Gefunden hat man solche Stiefel bei ihm nie.
Zur großen Überraschung von Staatsanwalt Martin Renninger hat das Schwurgericht nun nicht die von ihm beantragten Experten der Landeskriminalämter Stuttgart und Hannover mit dem Gutachten beauftragt, sondern einen Tübinger Physiker und Rechtsmediziner, der Ende Oktober schon einmal als Gutachter im Prozess war: Damals war er auf Antrag der Verteidigung geladen worden - und hatte in einem eineinhalbstündigen Vortrag exakt dasselbe Ergebnis präsentiert, das Prozessbesucher schon vor Monaten von einer anderen Gutachterin gehört haben. Nämlich dass der Raubmörder trotz des Blutbads in der Sparkasse keine nennenswerten Blutspuren an der Kleidung gehabt haben muss.
Die mit Blut versetzte Schuhspur aber, die neben einer Blutlache am Tatort sichergestellt wurde, stammt nach Überzeugung des Staatsanwalts vom Täter, der im Oktober 2004 in der Sparkasse 33 000 Euro erbeutet, eine Frau erschossen, deren Mann und den Bankangestellten lebensgefährlich verletzt hatte.
Die größte Schuhspurensammlung Deutschlands führt das Landeskriminalamt in Hannover, von wo nach dem Antrag des Staatsanwalts ein Sachverständiger hätte kommen sollen. Dass der stattdessen beauftragte Physiker Schuhsohlenfragmentspuren-Sachverständiger ist, war mir bislang nicht bekannt , kommentiert Renninger.
Die Verteidigerin legt den Richtern unterdessen einen aktuellen Katalog der französischen Schuhfirma vor und schließt aus den Abbildungen, dass das Profil der verdächtigen Spur nicht für das Jäger-, sondern das Fischer- und Bauernmodell verwendet werde. Es waren aber keine aktuellen Schuhe , kontert der Staatsanwalt: Die Jägerstiefel hatte Alfred B. 1999 gekauft. Es war aber eine aktuelle Tat , beharrt die Verteidigerin. Der Prozess geht am 25. November weiter.
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