Jobabsage wegen Rastalocken

Von Carsten Friese


Heilbronn - Zuerst war sie nur noch sprachlos, dann hat sie geweint. So etwas hat die 25-jährige Melanie Hallass noch nie erlebt. Als Aushilfskassiererin sollte sie bei der Heilbronner Firma Kölle Zoo anfangen und war vorige Woche von einer Personalleiterin kurz in die Kasse eingewiesen worden, wie sie erzählt. Als sie einen Tag später beginnen wollte, war sie jedoch schnell wieder draußen. Weil der Filialchef, so berichtet sie, ihre Rastazöpfe den Kunden "nicht zumuten" wollte.

Nie ein Problem

Sogar den Personalbogen hatte die Heilbronnerin schon ausgefüllt und für 13 Euro Gebühr von der Stadt ein Führungszeugnis besorgt. Doch der Satz des Chefs, dass ihre Haare für Kölle-Kunden unzumutbar seien, wirkt bei der Studentin des Fachs Soziale Arbeit nach. "Das geht doch so nicht." In der Gastronomie, in einem Feinkostgeschäft, einem Drogeriemarkt und bei der Autoausstellung IAA hat sie schon gejobbt. Nirgends seien ihre Haare bisher ein Problem gewesen.

Grauer Blazer, modische Schuhe, grau-weißes T-Shirt: Wer der 25-Jährigen gegenübersitzt, sieht eine gepflegte junge Frau. Hinter dem Haaransatz fallen die braunen Rastalocken 90 Zentimeter am Rücken herab. Mit 13 hatte sie sich für diese Frisur entschieden, als sie viel Reggae-Musik hörte und auch zeigen wollte, nicht wie der Mainstream zu sein. "Und mir gefällt die Frisur auch", sagt sie über die Locken, die sie mit Kamm und Filznadel drehte und einmal die Woche wäscht.

Kann eine etwas andere Frisur wirklich ein K.o.-Kriterium für einen Job an der Kasse sein? Kölle-Zoo-Betriebsleiter Helmut Blum bestreitet den Vorgang nicht. "Die Frau war nett und gepflegt in meinen Augen." Doch Kunden hätten sich schon über Rastazöpfe, auffällige Tattoos oder Piercings von Angestellten aufgeregt. Es gebe ältere Menschen, die fänden Derartiges abstoßend. "Das ist schade für die Frau. Aber es ist leider so." Für die Kunden solle es an der Kasse ein positiver Abschluss des Einkaufs sein.

Keine Diskriminierung

Entwürdigend und diskriminierend hat Melanie Hallass die haarige Abfuhr empfunden. Ein Fall, bei dem das neue Gleichbehandlungsgesetz greifen könnte, wie sie meint? "Haarfarbe oder Frisur sind kein Tatbestand, der durch das Gesetz geschützt ist", erklärt Arbeitsrichter Stefan Fiebig auf Nachfrage. Der Umstand, wie man die Haare trage, falle nicht darunter. Insofern sei die Aussage des Firmenchefs als persönliche Meinungsäußerung zu werten. Aus persönlicher Sicht, schiebt der Arbeitsrichter nach, halte er eine solche Aussage jedoch für "unangemessen und unsachlich".


Hintergrund: Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 14. August 2006 in Kraft. Das Ziel: „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Unter anderem im Berufsalltag (Einstellung, Kündigung) soll es diskriminierende Entscheidungen verhindern oder gerichtlich anfechtbar machen.

Pflanzen Kölle: Keinerlei Verbindung zu Kölle Zoo

Nach unserem Bericht standen am Dienstag bei Pflanzen Kölle in Heilbronn die Telefone nicht mehr still. Aus diesem Grund weist die Geschäftsführung darauf hin, „dass Pflanzen Kölle und Kölle Zoo zwei komplett getrennte Firmen sind“, teilte Emmi Remmlinger mit. Trotz der Ähnlichkeit im Namen „haben die Firmen nichts miteinander zu tun.“ Bei Pflanzen Kölle stehe die Fachkompetenz und die Kundenfreundlichkeit von Mitarbeitern im Vordergrund, stellte Remmlinger fest.




termine10besenkalenderverkehrspiele

An alle Leser der "Heilbronner Stimme"


Polizeiticker


Diese Woche neu im Kino

Umfrage

Lade TED
 
Ted wird geladen, bitte warten...
 

Archiv-Ticker: Zurückgeblättert

Anzeigenmarkt