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Gute Quote bei Integrationskursen
Heilbronn - Wie in den Vorjahren hat Heilbronn auch 2011 eine gute Quote bei den Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs vorzuweisen. So wurden allein durch die Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn im vergangenen Jahr 142 ausländische Mitbürger zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, darunter 135 Neuzuwanderer. Zudem wurden im vergangenen Jahr rund 100 Arbeitslosengeld-II-Empfänger verpflichtet. Auch wenn keine landesweiten Vergleichszahlen mehr erhoben werden, dürfte die Stadt Heilbronn, so Bürgermeister Harry Mergel, mit dieser Quote wie in den Vorjahren einen guten Platz einnehmen.
2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Danach soll jeder zum Kursbesuch verpflichtet werden, der neu eingereist ist und/oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) empfängt und keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzt. Darüber hinaus können auch Ausländer zu den Kursen zugelassen werden, die schon länger in Deutschland leben, aber noch Bedarf haben, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Des Weiteren besteht seit August 2007 auch für deutsche Staatsangehörige erstmals die Möglichkeit, zu einem Integrationskurs zugelassen zu werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.
Im vergangenen Jahr gingen allein bei der Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn 159 Zulassungsanträge, darunter, wie im Jahr zuvor, 33 von deutschen Staatsangehörigen, ein.
Viele Türken Mit rund 28,2 Prozent aller von der städtischen Ausländerbehörde im vergangenen Jahr neu verpflichteten Kursteilnehmer sind die türkischen Staatsangehörigen nach wie vor am stärksten vertreten. Mit rund 14,8 Prozent stellen kosovarische Staatsangehörige den zweitgrößten Anteil. Rund sieben Prozent der verpflichteten Integrationskursteilnehmer stellen die russischen Staatsangehörigen, im Jahr zuvor stellten die irakischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe. Die im vergangenen Jahr verpflichteten Personen kamen − wie im letzten Jahr − aus 39 Staaten.
Zurzeit bieten sieben verschiedene Einrichtungen im Stadtkreis Heilbronn entsprechende Integrationskurse an. Die Kurse umfassen 645 Stunden, davon 600 Stunden Sprachunterricht. Weitere 45 Stunden befassen sich mit Landeskunde. Spezielle Kurse, also Jugend- und Frauenintegrationskurse, Alphabetisierungs- und Förderkurse sowie Kurse mit Kleinkindbetreuung, dauern 945 Stunden.
Die Teilnehmer beteiligen sich mit einem Euro pro Stunde an den Unterrichtskosten, die Restkosten von 1,35 Euro trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Arbeitslose und finanziell bedürftige Personen können von der Selbstbeteiligung befreit werden, wie die Stadt mitteilt. red
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