„Bei kurzen Prozessdauern liegen wir bundesweit vorne”

Wie lange denn noch? Kopfschütteln ist bei Bürgern oft die Reaktion, wenn sich Strafprozesse wie der Siegelsbacher Raubmordfall vor Gericht über Monate hinziehen. Wo gibt es Grenzen, was erfordert der Rechtsstaat? Im Durchschnitt ist die Verfahrensdauer der Prozesse in Heilbronn rückläufig, sagt Justizminister Ulrich Goll (FDP) im Gespräch mit Carsten Friese.

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108 Verhandlungstage und fast drei Jahre hat sich der Heilbronner Gerberstraßenmord hingezogen, der Siegelsbacher Raubmordprozess wird mindestens 30 Verhandlungstage und neun Monate dauern. Im Volk schwindet allmählich das Verständnis für lange Prozesse. Können Sie dies noch vertreten?

Ulrich Goll: Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Strafprozessen am Landgericht Heilbronn hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, von neun Monaten vor drei Jahren über 6,6 Monate im Vorjahr auf 5,3 Monate in diesem Jahr. Im Schnitt der Fälle kann man eine These von langen Prozessdauern also nicht bestätigen, im Gegenteil.

Dennoch: Fälle, die deutlich über dem Durchschnitt liegen, stechen natürlich besonders heraus. Was ist aus Ihrer Sicht bei Mordprozessen denn eine Grenze, ab der man die Dauer zumindest kritisch hinterfragen müsste?

Goll: Es gibt keinerlei Anzeichen mit Blick auf Personal oder Organisation, die länger werdende Verfahren erklären könnten. Einzelne Prozesse möchte ich nicht bewerten, schon aus Gründen der richterlichen Unabhängigkeit. Verfahren um kapitale Delikte wie Mord oder Totschlag sollen ja auch gründlich bearbeitet werden. Ein absolutes Maß für komplizierte Strafverfahren wird sich schlecht bestimmen lassen, das maße ich mir auch nicht an. An einer guten Leistungsfähigkeit des Heilbronner Landgerichts besteht für mich kein Zweifel.

Haben Richter zunehmend Angst, Fehler zu machen und den Fall vom Bundesgerichtshof wieder zurückzubekommen?

Goll: Die Praxis in den zurückliegenden Jahren bestätigt dies nicht. Ich wundere mich eher manchmal, wie schnell manche Angeklagte verurteilt werden. Im Fall Siegelsbach geht man vielleicht etwas vorsichtiger vor, weil es ein Indizienprozess ist. Wenn man ein Geständnis hat, ist es immer einfacher.

Ist der Bundesgerichtshof zu streng in der Prüfung von Revisionen oder legt er die Latte zu hoch?

Goll: Wir haben keinerlei Klagen in die Richtung, dass sich Richter durch die höchste Rechtsprechung eingeengt fühlen.

Anders gefragt: Haben Verteidiger zu leichtes Spiel, Verfahren durch immer neue Beweisanträge in die Länge zu ziehen? „Wenn ein Verteidiger alle Möglichkeiten auszuschöpfen versucht, hat ein Gericht es schwer, die Herrschaft über das Verfahren zu behalten”, hat der Heilbronner Landgerichtspräsident vor einem Jahr gesagt. Müsste sich hier etwas ändern?

Goll: Das ist ein ganz altes Thema. Es wird von Richtern und Strafverteidigern naturgemäß unterschiedlich bewertet. Das Recht ist mehrfach reformiert worden. Es ist richtig, dass eine Konfliktstrategie von Verteidigern ein Verfahren stark verzögern kann. Dies wird man aus Strafprozessen auch nicht herausbringen. In der Praxis stehen Konfliktstrategien aber nicht im Vordergrund. Da beschäftigt uns eher die „Deal”-Problematik, dass zwischen Verteidigern, Staatsanwälten und Richtern das Strafmaß vorher ausgelotet wird, gerade bei komplizierten Wirtschaftsstrafsachen.

Ein weiterer Punkt, der Gerichtsbeobachtern auffällt: Gutachter häufen sich offenbar in den Prozessen. Nimmt das mittlerweile inflationäre Züge an?

Goll: Gutachter spielen in Bau- und Familienprozessen eine große Rolle. Dort bekriegt man sich zum Teil gegenseitig mit Gutachten. Bei Strafprozessen gibt es in naturwissenschaftlichen Komplexen natürlich sehr anspruchsvolle Fragen, die ein Gericht mit Hilfe von Experten zu beantworten versucht. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass dies in einem Ausmaß geschieht, dass wir uns Gedanken machen müssten. Bei der Verfahrensdauer hat Baden-Württemberg einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik ­ mit den kürzesten Zeiten. Da liegen wir in der Summe von Zivil- und Strafprozessen, Amts- und Landgerichten vorne.


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