Prominenter Vater und Tochter begegnen sich nur noch vor Gericht

Von Franziska Feinäugle

Prominenter Vater und Tochter begegnen sich nur noch vor Gericht
Artur Fischer
Heilbronn - Eigentlich hatte die Tochter nicht vor, ihren prominenten Vater jemals wiederzusehen. Gestern vor dem Heilbronner Landgericht saßen sie einander dennoch 40 Minuten lang gegenüber: als Gegner. Der Schwarzwälder Dübel-Großunternehmer Artur Fischer (87) hat gegen seine in Flein wohnende Tochter Margot Fischer-Weber (Fotos: Feinäugle) geklagt. Forderung: Die „ehrenkränkenden Behauptungen“, die die 58-Jährige auf ihrer Internetseite gegen Vater und Bruder erhoben hat, sollen für immer von dort verbannt bleiben.

„Verunglimpfung von Angehörigen im Internet ist unzulässig“, hatte das Heilbronner Landgericht im August 2006 im Eilverfahren entschieden und der Tochter per einstweiliger Verfügung untersagt, Vater und Bruder auf ihrer Homepage unter der Überschrift „Haie und andere Fische(r)“ weiterhin als „Haie“ zu bezeichnen und sie in Karikaturen als eiskalte Unternehmer oder Wölfe darzustellen.

Die Titulierungen aus dem Tierreich und die Karikaturen „sind jetzt rausgenommen worden, das ist Aktenlage heute“, stellt Richter Burkhard Hartmann gestern fest. Und stellt gleich anschließend die Frage, der der Gerichtstermin gestern gewidmet war: „Bleibt es dabei, dass sie dort weg bleiben - oder muss eine neue Entscheidung getroffen werden?“ Die Kammer, fügt er sicherheitshalber hinzu, sehe keinen Anlass, ihre im Urteil vom August dargelegte Sichtweise zu ändern: Die inzwischen von der Homepage genommenen Behauptungen seien „vom Recht der freien Meinungsäußerung nicht gedeckt, weil sie über freie Meinungsäußerungen hinausgehen“.

Prominenter Vater und Tochter begegnen sich nur noch vor Gericht
M. Fischer-Weber
Nicht verstanden“ Das Verfahren wäre bereits gestern ad acta gelegt worden, hätte Margot Fischer-Weber zugestimmt, die beanstandeten Passagen nicht mehr ins Internet zu stellen. Ihre Zustimmung enthält jedoch eine Einschränkung, wie die Anwältin der hochgradig hörbehinderten Fleinerin betont: „Wir verzichten auf alles andere - aber die Geschichte über den Erbvertrag bleibt drin.“ Diese Geschichte handelt davon, wie ihr Vater, Unternehmerlegende Artur Fischer, sie im Jahr 1984 um den Pflichtteil ihres Erbes gebracht habe; ohne Aufklärung sei der Vertrag leise vorgelesen worden, den sie akustisch und inhaltlich „nicht verstanden“ habe. Im Vertrauen auf ihren Vater habe sie unterschrieben.

„Er habe seine Tochter, die nichts hört, über den Tisch gezogen: Das ist ein schwerer Vorwurf an einen Vater“, wehrt Fischer-Anwalt Günther Hehl den Kompromiss ab. Fast unmerklich nickt an dieser Stelle Artur Fischer, der nach vorn gebeugt mit auf dem Tisch gefalteten Händen dasitzt. Die Anwältin der Tochter hingegen, Diana Eiselt, sieht in der besagten Schilderung „keinen Vorwurf, sondern einen klassischen Lebenssachverhalt“.

Der Vorsitzende Richter terminiert das Urteil auf 5. Juli. Vater und Tochter regt er „ausdrücklich an, unterdessen nochmal über eine einvernehmliche Lösung zu reden“. Bei der Urteilsverkündung werden sie sich nicht begegnen: Sie erfolgt schriftlich.


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