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Bäcker von Siegelsbach vom Vorwurf des Mordes freigesprochen (21.04.06)
Heilbronn - Nach einjähriger Verhandlung hat das Landgericht Heilbronn am Freitag den Bäcker von Siegelsbach vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts steht die Unschuld des Angeklagten fest. "Wut und Fassungslosigkeit vor dem Verbrechen dürfen uns nicht blind machen", erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bender. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer Verurteilung mache zwar auch vor der Kammer nicht halt. Dennoch sei für Gefälligkeitsurteile kein Raum, stellte Bender klar.
Die Beute hatte rund 33 000 Euro betragen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Staatsanwalt Martin Renninger kündigte Revision an. Er sprach von einem "Fehlurteil". "Mit dieser Begründung kann das Urteil nicht halten", sagte er.
Auch die Überlebenden des Banküberfalls wollen das Urteil als Nebenkläger in Karlsruhe anfechten: "Die Opfer sind über das Urteil entsetzt und fühlen sich von der Justiz im Stich gelassen", erklärte ihr Anwalt.
Unmittelbar nach der Tat habe der Rentner zu Polizisten und Ersthelfern gesagt, er sei sich über den Täter nicht sicher. In späteren Vernehmungen seien die Polizisten nicht mehr auf diese Unsicherheit eingegangen, sondern hätten "ergebnisorientiert gefragt", erklärte Bender. Zudem stimmten Teile der Aussagen des Bankangestellten nicht mit den am Tatort sicher gestellten Spuren überein.
Das Gericht äußerte auch Zweifel, ob der Bäcker vom Zeitablauf her als Täter überhaupt in Frage kommt. Zeugen hätten ihn zu einer Zeit auf der Straße nahe der Bankfiliale gesehen, zu der der Täter bereits in der Bank gewesen sein müsse. Der Bankräuber sei daher möglicherweise ein unbekannter Dritter. "Dass der wahre Täter noch immer frei herumläuft, ist das eigentlich Schlimme", schloss Bender seine Urteilsbegründung.
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