Nagelstudios können die Kammer wechseln

Nicht mehr handwerksähnlich, sagen Richter: Nageldesign.Foto: Archiv/Koch 

Mannheim/heilbronn - Geklagt hatte sie gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer – und auch in letzter Instanz Recht bekommen: Die Inhaberin eines Nagelstudios aus dem Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe muss dieser nicht mehr angehören, sondern kann zur Industrie- und Handelskammer wechseln. Das hat auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden und ist damit dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gefolgt.

Das Urteil hat nun auch für die anderen Handwerkskammern im Land Folgen. Denn diese müssen nun die Nagelstudios an die jeweilige IHK abgeben. Um wie viele es sich dabei alleine bei der Heilbronner Kammer handelt, kann Martin Weiß, Referatsleiter Handwerksrolle, allerdings nicht sagen: „Wir erfassen sie zusammen mit den Kosmetikern, denen sie bislang ja auch zugerechnet wurden.“ In diesem Gewerk sind bei der Heilbronner Kammer derzeit 472 Betriebe registriert – sie zählen zu den Branchen, die zuletzt stets die größten Zuwächse verzeichneten.

Für Weiß ist das Urteil und seine Folgen zunächst einmal Routine. „Wir hatten das schon häufiger, etwa als wir die Hufschmiede an die IHK abgaben oder die Gebäudereiniger von ihr übertragen bekamen.“ Auch bei den Trockenbau-Betrieben wurden seinerzeit die Abgrenzungen zwischen den Kammern per Urteil neu gezogen.

„Wir prüfen jetzt aber, ob das Urteil auch für andere Branchen Konsequenzen hat“, sagt Weiß. Denn die Richter schrieben in ihrer Urteilsbegründung, dass die Beschränkung auf Ausschnitte eines Handwerksberufs nicht automatisch auch die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer zur Folge hat. „Wir sehen das anders“, meint Weiß. Schließlich biete die Handwerkskammer Heilbronn-Franken sogar einen Qualifikationsabschluss „geprüfte Nageldesignerin“ an.

Nun werden IHK und Handwerkskammer alle fraglichen Betriebe anschreiben und sie über die Situation informieren, kündigt der Referatsleiter an. Gewechselt werden kann aber erst in einigen Monaten: Die neue Abgrenzung zwischen den Kammern wird immer zum Jahresende vorgenommen. frz




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