Gemeinde Gottes: Staatsanwalt ermittelt (05.09.2009)

Von Carsten Friese

Neuenstadt - Nach dem Bericht über mutmaßliche Züchtigungen von Schülern in der Schule der Gemeinde Gottes in Neuenstadt-Stein hat die Heilbronner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Wir ermitteln gegen Unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung“, teilte Sprecher Harald Lustig am Freitag auf Nachfrage mit.

Beweise nötig

Aussteiger aus der streng religiösen Gemeinde hatten unserer Zeitung davon berichtet, dass sie und andere Schüler bei kleineren Verfehlungen mit einem Lederriemen, einem Stock oder auch der flachen Hand geschlagen worden seien. Einer der Schüler, ein 16-Jähriger, hat den damaligen Schulleiter als Täter mit dem Lederriemen benannt und von Schlägen auf Po, Beine, Stirn und Hände berichtet. Die Gemeinde Gottes hat in einer kurzen Stellungnahme verneint, dass derartige Vorwürfe aus den letzten Jahren „bekannt sind“. Zugleich erklärte sie aber auch, dass der frühere Schulleiter Ende 2005 aus dem Amt entlassen wurde.

Kernfrage ist: Sagen die ehemaligen Schüler auch bei der Polizei aus? „Wir benötigen Aussagen der Opfer oder anderer Zeugen, sonst wird eine Ermittlung sehr schwer“, betonte der Staatsanwalt. „Wir brauchen Beweismittel.“ Dass der erwähnte Schulleiter möglicherweise heute in Kanada lebt, sei kein Hinderungsgrund. Ausgeliefert werde ein Tatverdächtiger bei einem derartigen Vorwurf zwar nicht. Aber: Sobald ein Beschuldigter nach Deutschland einreise, könne ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wieder aktiviert werden.

Verjährungsfrist

Ähnlich äußert sich das Jugendamt des Landratsamtes: „Wenn es gewichtige Anhaltspunkte dafür gibt, dass Kindeswohl gefährdet ist, greifen wir ein und gehen in die Familien“, sagte Sprecher Manfred Körner. Dies betreffe auch eine mögliche Duldung von Schlägen durch die Eltern. Man brauche aber Name oder Adresse als einen Ansatzpunkt.

Die Verjährungsfrist bei einfacher Körperverletzung liegt bei fünf, bei gefährlicher Körperverletzung bei zehn Jahren.




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