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Erst Sexualtherapie, dann eventuell Bewährungsstrafe
Heilbronn - Das Heilbronner Landgericht hat einen 47-jährigen Mann aus Bad Rappenau wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verurteilt. Der Lagerist erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Richter ordneten außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Dort soll er eine Therapie bekommen. Schließt der 47-Jährige die Behandlung erfolgreich ab, dann kann seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Ohne psychiatrische Behandlung bestehe die Gefahr, dass der Mann wieder versucht, Jugendliche zu missbrauchen, urteilten die Richter.
Geständnis
Der 47-Jährige hatte vor Gericht die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt. Laut Anklageschrift hatte er zwischen Januar und Mai 2011 einem 17-Jährigen Geschlechtsverkehr angeboten und ihm regelmäßig Zigaretten und aufgeladene Prepaidkarten für das Mobiltelefon gegeben. Den Jugendlichen hatte er zuvor an einem Kiosk in Neckarsulm kennengelernt. Außerdem hatte der Angeklagte Bilder von nackten Jungen im Alter von etwa 14 Jahren auf seinem Handy abgespeichert.
Die Richter stützten sich in ihrem Urteil auf das Gutachten von Thomas Heinrich von der Weinsberger Klinik am Weissenhof. Der Sachverständige hatte dem 47-Jährigen eine erhebliche psychosoziale Störung attestiert. Schon mit 13, 14 Jahren sei seine homosexuell ausgerichtete Pädophilie bemerkbar gewesen. Unabhängig davon stellte Heinrich eine deutliche Intelligenzminderung fest. Diese beiden Befunde zusammengenommen − die sexuelle Störung und die verminderte Intelligenz − wirkten sich in der strafrechtlichen Einschätzung so aus, dass die Richter eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit als gegeben sahen. Diese Einschätzung ist Grundlage für die Unterbringung in der Psychiatrie.
Rechtskräftig
Das Urteil der Kammer ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Richter. mut
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