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Zündelnde Kinder lösen Großbrand aus
Schwaigern - Die Polizei hat die Täter ermittelt, die den Großbrand in Schwaigern verursacht haben. Zwei Jungen im Alter von neun und zehn Jahren aus dem Ort haben offenbar mit ihren Zündeleien das Feuer entfacht, das nach letzten Schätzungen einen Schaden von 300.000 Euro verursacht hat. Einer der beiden hat sich seinen Eltern anvertraut, die sich dann bei der Polizei meldeten.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hatten sich die Buben in den Strohballen, die in der Scheune der Familie von Neipperg gelagert waren, ein „Lager“ gebaut. Hier haben sie offenbar schon seit mehreren Tagen Feuerwerkskörper gezündet. Am Samstagnachmittag zündelten sie schließlich an einem Strohballen des Lagers. Als diese anfingen zu brennen, versuchten sie noch, die Flammen auszutreten. Das gelang ihnen aber nicht. Darum flohen die Kinder aus der Scheune nach Hause.
Die beiden Jungen müssen mit keinem Strafverfahren rechnen, da sie mit neun und zehn Jahren strafunmündig sind. Erst ab 14 können Jugendliche für ihre Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. Zivilrechtlich liegt der Fall anders (siehe unten). Möglicherweise müssen die Eltern für den Schaden haften.
Trotz des schnellen Eingreifens der Feuerwehr, war die denkmalgeschützte Scheune nicht mehr zu retten. Auch etliche landwirtschaftliche Maschinen, die dort gelagert waren, wurden beschädigt. Lediglich zwei Außenmauern ragen noch in den Himmel. Ob diese einsturzgefährdet sind, müssen in den nächsten Tagen Sachverständige klären. Solange wird auch die Ortsdurchfahrt gesperrt bleiben.
Versicherer und Gutachter seien am Montag vor Ort gewesen, ein Termin mit dem Landesdenkmalamt stehe noch aus, bestätigt Karl-Eugen Graf von Neipperg. „Die Standsicherheit des Gemäuers ist entscheidend“, weiß auch Hauptamtsleiter Karl-Heinz Seußler. Die Stadt habe vorsorglich eine Straßensperrung bis einschließlich Montag, 26. Oktober, beantragt.
Inzwischen wird die Silcherstraße gereinigt, die Feuerwehr kontrolliert weiterhin das Areal: „Im Keller lagert Holz, das kann nochmal aufleuchten“, sagt Sprecher Volker Lang. 110 Feuerwehrleute hatten vor Ort verhindert, dass die Flammen auf das benachbarte Schloss übergreifen konnten. tox/mut
Nachgefragt: Wann haften Eltern für ihre Kinder?
Was kommt auf die Eltern der Kinder zu, die den Brand in Schwaigern verursacht haben? Eberhard Nietzer, Heilbronner Zivilrichter, sagt mit Helmut Buchholz, wie der Fall juristisch liegt.
Können Sie einem Laien erklären, was fahrlässige Brandstiftung ist?
Eberhard Nietzer: Wenn jemand ein Gebäude in Brand setzt, indem er zum Beispiel eine brennende Kerze unvorsichtig aufstellt und unbeaufsichtigt lässt. Ebenso kann fahrlässige Brandstiftung vorliegen, wenn jemand in der Nähe leicht brennbarer Gegenstände mit offenem Feuer umgeht.
Wann haften die Eltern? Gilt das auch für den Brand in Schwaigern?
Nietzer: Der Aufsichtspflichtige haftet, wenn er sich nicht dadurch entlasten kann, dass er die Erfüllung seiner Aufsichtspflicht nachweist oder dass der Schaden auch bei Erfüllung der Aufsichtspflicht eingetreten wäre. Die Anforderungen bestimmen sich nach Alter und Charakter des Kindes. Je schwerer erziehbar das Kind ist, desto höher werden die Anforderungen an die Aufsichtspflicht. Auf jeden Fall muss aber der Aufsichtspflichtige sich darum kümmern, womit sich das Kind in der Freizeit beschäftigt, um das Risiko einzuschätzen. Deshalb kann ohne weitere Informationen keine Aussage über den Schwaigerner Fall gemacht werden.
Väter und Mütter können ihre Kinder ja nicht permanent kontrollieren.
Nietzer: Bei normal entwickelten Kindern von neun und zehn Jahren liegt nicht ohne Weiteres eine Aufsichtspflichtverletzung vor, wenn diese Kinder sich beim Spielen im Freien in einem Bereich bewegen, der den Eltern kein sofortiges Eingreifen ermöglicht. Wenn die beiden Jungen aber schon mehrere Tage lang viele Stunden außer Haus waren, ohne dass die Eltern wussten, wo sie sich aufhielten, könnte das möglicherweise als Aufsichtspflichtverletzung anzusehen sein.
Zahlt die Versicherung im Fall von fahrlässiger Brandstiftung?
Nietzer: Es wird darauf ankommen, ob das Verhalten der Jungen als vorsätzlich einzustufen ist. Davon wäre auszugehen, wenn sie die Schadensfolgen als möglich erkannt haben und für den Schadensfall diese Folgen auch gebilligt haben.
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