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Weinbetrüger verurteilt
Region Heilbronn - Es war nicht drin, was drauf stand: So lässt sich erklären, was nach Auskunft des Heilbronner Amtsgerichts einem 36-jährigen Weinbauern aus Erlenbach und einem 41-jährigen Getränkehändler aus Heilbronn jetzt eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Weingesetz einbrachte.
Zwischen Januar 2005 und März 2007 hatten sie mehr als 180 000 Liter Wein falsch deklariert und verkauft. Das Gericht erließ Strafbefehl und verurteilte den Weinbauern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil gegen den Getränkehändler: acht Monate Freiheitsentzug, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Beide müssen zudem einen Teil des Erlöses an die Staatskasse abführen: zusammen 40 000 Euro. Darüber hinaus sind je 10 000 Euro für gemeinnützige Einrichtungen fällig.
Schwarze Schafe
Weinbaupräsident Hermann Hohl spricht von einem Einzelfall und von schwarzen Schafen. „So etwas verunsichert die Verbraucher, deshalb ist Aufklärung notwendig.“ Gleichzeitig lobt Hohl die amtliche Weinkontrolle, die den Fall aufgedeckt hat.
Im Regierungsbezirk Stuttgart sind drei Kontrolleure beauftragt, die gut 1000 Weinerzeuger und Vermarkter zu prüfen: vom Keller über Flaschenetiketten bis zu den Büchern. Im Vorjahr wurden 854 Stichproben genommen, zehn Prozent der Inlandsweine wurden beanstandet. Meist handelte es sich um Verstöße gegen das Bezeichnungsrecht. „Oft sind das Bagatellen wie zu große Buchstaben, falsche oder fehlende Angaben“, sagt Hohl. „Ein Fall mit diesem Ausmaß ist mir bisher nicht bekannt.“
„Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.“ So kommentiert Martin Haag den Fall. „Die Weinwirtschaft hat natürlich kein Interesse an Skandalen“, betont der Vorstandsvorsitzende der Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach-Weinsberg. Deshalb habe man die Sache auch nicht bekannt gegeben. Zudem warnt er vor Schadenfreude seitens anderer Vermarktungszweige.
Württemberger Wein wird im Wesentlichen über drei Kanäle vertrieben: zu 75 Prozent über Genossenschaften, zu 15 Prozent über private Weingüter und Weinbaubetriebe sowie zu zehn Prozent über Privatkellereien. Letztere nehmen die Trauben oder auch den offenen Wein von Weingärtnern an, um ihn zu verkaufen. So war beispielsweise im nördlichen Landkreis Heilbronn bis vor wenigen Jahren eine größere überregionale Privatkellerei aktiv.
Vakuum
Nach ihrem Rückzug herrschte ein „gewisses Vakuum“, berichtet ein Insider. Ein Teil der Wengerter wechselte zu Genossenschaften oder Privatkellereien, manche versuchten den Wein in Eigenregie unters Volk zu bringen. In dieser Situation kamen der Händler aus Heilbronn und der Wengerter aus Erlenbach ins Geschäft. Man nahm den Wein von Nebenerwerbswengertern an und ließ ihn im Betrieb des Erlenbachers in Flaschen abfüllen. Diese haben die beiden Männer illegal in Umlauf gebracht.
„Solche Leute ärgern uns mit ihren nicht nachvollziehbaren Preisen schon lange“, sagt der Württemberger Weinwerbechef Ulrich Breutner. Normalerweise können Erzeuger von 1,99-Euro-Ware nicht rentabel wirtschaften. Verbrauchern gibt er zu verstehen, dass mit dem Kauf von Billigware auch ein gewisses Qualitätsrisiko verbunden sei.
Hintergrund
Weinkontrolle: Unter der Hoheit des Regierungspräsidiums nehmen drei Weinkontrolleure stichprobenweise Betriebe und Weine unter die Lupe. 2007 gab es 20 A.P.Nr-Verstöße und 141 gegen das Bezeichnungsrecht, typisch sind fehlende Angaben auf dem Etikett oder die fehlerhafte Verwendung traditioneller Begriffe wie „Weißherbst“.
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