Gemeinde Gottes scheitert mit Privatschul-Antrag

Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnt einen weiteren Antrag auf Genehmigung der „Privaten Christlichen Schule der Gemeinde Gottes“ ab. Foto: dpa, HSt-Archiv / Montage: Petersen


Neuenstadt - Die strenggläubige Gemeinde Gottes ist erneut damit gescheitert, in Neuenstadt eine private Grund- und Hauptschule zu gründen. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte nach Angaben vom Donnerstag einen weiteren Antrag auf Genehmigung der „Privaten Christlichen Schule der Gemeinde Gottes“ ab. Der Verein „Die Evangeliums Posaune e.V.“ erfülle als Schulträger nicht die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Bekenntnisschule als Ersatzschule, sagte ein Sprecher der Behörde. Die vom Privatschulgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lehrziele sei nicht gesichert. Mitte 2009 hatte das Regierungspräsidium schon einmal einen Antrag der Gemeinde Gottes abgelehnt.

Ein Dutzend Eltern weigert sich seither ihre Kinder an eine öffentliche oder eine anerkannte private Schule zu schicken. Die freikirchliche Gemeinde hatte längere Zeit eine Bekenntnisschule ohne Genehmigung betrieben, weil sie unter anderem die an öffentlichen Schulen gelehrte Sexualkunde im Biologie-Unterricht ablehnt. Das Regierungspräsidium hatte daraufhin gegen die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht ein Zwangsgeld von 1000 Euro pro Kind verhängt.

Bildungsplan


Im Konzept für die gewünschte private Grund- und Hauptschule würden Lerninhalte, Unterrichtsmethoden und pädagogische Grundlagen nur verkürzt dargestellt, teilte die Behörde weiter mit. Sie wichen teils erheblich von den verbindlichen Vorgaben des Bildungsplans für Grund- und Hauptschulen ab. Das Regierungspräsidium wertet dies als „Eigenheiten des konkreten Bekenntnisses, die sich insbesondere in der strikten Trennung von der übrigen Gesellschaft und der Absolutsetzung der eigenen Werte äußern.“

Der Verein habe nicht überzeugend dargelegt, dass die im Bildungsplan verankerten Erziehungsziele wie etwa das Üben von Kritik, das Wagen von Konflikten, das Erfahren von Identität durch das Treffen eigener Entscheidungen erreicht werden. Auch gebe es kein plausibles Finanzierungskonzept für die Schule. Zudem bestünden Zweifel, ob ausreichend Lehrer zur Verfügung stehen.

Die betroffenen Mütter haben sich derzeit nach Angaben des Regierungspräsidiums mit ihren schulpflichtigen Kindern aus Baden-Württemberg abgemeldet und sind nach Österreich gezogen. Ob dies auf Dauer geschah, werde von den Einwohnermeldeämtern beobachtet. Sollte sich herausstellen, dass die schulpflichtigen Kinder mit ihren Eltern ihren dauerhaften Wohnsitz in Österreich behalten, unterstünden sie nicht mehr der deutschen Schulpflicht. Das Regierungspräsidium müsste dann das Zwangsgeldverfahren gegen die Eltern einstellen. lsw



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