Gemeinde Gottes folgt Schulpflicht nicht (25.11.2009)

Neuenstadt - Der Streit um die Schulpflicht für 22 Kinder der streng religiösen Neuenstadter Gemeinde Gottes geht juristisch weiter. Wie das Regierungspräsidium Stuttgart gestern mitteilte, hat ein Elternpaar gegen das von der Behörde angedrohte und verhängte Zwangsgeld von 1000 Euro pro schulpflichtigem Kind beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt.

Eilverfahren
 
Da die Eltern in zwölf Familien seit Beginn des neuen Schuljahrs die Schulpflicht ihrer Kinder ignorierten, hat das Regierungspräsidium (RP) das Zwangsgeld nach Ablauf einer letzten Frist Anfang November festgesetzt und die Landesoberkasse beauftragt, Lohn oder Sachgüter bei den Eltern zu pfänden. Das eingelegte Rechtsmittel des einen Elternpaares "hat zunächst keine aufschiebende Wirkung, das Zwangsvollstreckungsverfahren läuft weiter", sagte RP-Sprecher David Bösinger auf Nachfrage. Mit einer Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts im Eilverfahren werde in den nächsten Tagen gerechnet.

Verbot

Bis zum Sommer 2009 unterrichteten Mitglieder der Gemeinde Gottes die Kinder noch in einer privaten Schule im eigenen Gemeindehaus in Neuenstadt. Einige Jahre lief der Schulbetrieb in einer Grauzone ohne offizielle Genehmigung. Dann untersagte das Regierungspräsidium den Betrieb der Schule, weil unter anderem keine ausgebildeten Lehrer vorhanden waren und der Unterricht nicht dem Lehrplan des Landes entsprach. Die Gemeinde Gottes hat inzwischen einen neuen Antrag auf Betrieb einer privaten Schule gestellt. Die Gläubigen hatten pensionierte Lehrer und eine Junglehrerin gefunden. Eine Entscheidung der Schulbehörde steht noch aus. cf






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