Mit dubiosem Riesenradfonds völlig verspekuliert
Von Carsten Friese
Region Heilbronn - Es sollte mit Investorenhilfe hoch hinaus gehen, und am Ende erlebten die Anleger einen tiefen Absturz. Weil er in einen Riesenradfonds "Global View" investiert und die kompletten 20 000 Euro verloren hatte, war ein Heilbronner Anleger gegen die Deutsche Bank vor Gericht gezogen. Er bekam Recht. Das Landgericht verurteilte die Heilbronner Filiale der Deutschen Bank nun zur Bezahlung der 20 000 Euro als Schadenersatz. Weil das Geldinstitut den Mann nicht anlegergerecht beraten hatte, so die Richter.
Ob die Bank ausreichend auf die Risiken des Fonds hingewiesen hatte, hat die 6. Zivilkammer nicht geklärt. "Das war zwischen den Parteien hochstreitig", stellt Richter Ulrich Baumgärtner fest. Aber: Die Bank hatte das Risikoprofil des Anlegers ermittelt und schriftlich fixiert. In die mittlere Risikoklasse 3 (von fünf) hatte sie den Mann eingestuft.
Nicht gepasst
Vor diesem Hintergrund "hätte die Bank diese Anlage nicht anbieten dürfen", sagt Baumgärtner. Einen Fonds, der Riesenräder in Peking, Dubai, Berlin oder Orlando zum Inhalt hat, Projekte, bei denen noch keine Schraube verbaut war. Nach Einschätzung des Gerichts "war das mindestens Risikoklasse 4, wenn nicht 5", betont Baumgärtner. Das Produkt hätte auf den Anleger "nicht gepasst".
Nach dem Vorbild des Londoner Riesenrads "London Eye" sollten in weiteren Metropolen der Welt die Höhenräder entstehen. In Peking sollte alles bereits zur Olympiade 2008 fertig sein. Doch außer einem Betonfundament entstand dort nicht mehr viel. In den anderen Großstädten wurde bis heute kein Stein bewegt. Der Fonds floppte, den das Bankhaus Delbrück Bethmann Maffai aufgelegt und die Deutsche Bank über Prospekte beworben und vertrieben hatte. Insgesamt hatten Anleger mehr als 200 Millionen Euro in den Riesenradfonds eingezahlt.
Ausnahme
Eine Münchener Kanzlei betreut eine Anlegerinitiative "Global View" mit rund 300 Betroffenen. Vor dem Frankfurter Landgericht hat die Kanzlei Klage eingereicht und will Fehler im Prospekt über den Riesenradfonds nachweisen. Rechtsanwalt Peter Mattil bewertet den Heilbronner Gerichtsfall als "ungewöhnlich". Weil es die Ausnahme sei, wenn bei einem solchen Fonds eine schriftliche Bewertung eines Anlegers vorliege.
Die Deutsche Bank hat den Heilbronner Fall nach "Spiegel"-Angaben als "Einzelfall" bezeichnet. Sie kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Urteil zu prüfen. Die Bank habe bei der Beratung immer alle Risikoaspekte ausführlich beleuchtet, hieß es dort. Laut Richter Baumgärtner ist es für Anleger in der Regel schwierig, einen Beratungsfehler nachzuweisen. Die Mehrzahl der Fälle gehe zu Gunsten der Banken aus. Er erlebt aber auch öfter, dass Anleger "von Risiken nichts hören möchten". Ein Riesenradfonds mit Investitionen im fernen China? "Da müsste ich eigentlich auch als Anleger sagen: Achtung."
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