Sexualstraftäter wird begutachtet
Heilbronn - Es gibt klare Parallelen zum Hamburger Fall: Auch im Heilbronner Gefängnis (Foto: Archiv/HSt) sitzt ein mehrfacher Sexualstraftäter (63) ein, der von der Justiz als gefährlich eingestuft wird. Gegen die 1985 verhängte und nachträglich unbefristet verlängerte Sicherungsverwahrung legte seine Verteidigerin Beschwerde ein. Ende Mai wies das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zwar einen Eilantrag auf Haftentlassung ab. Das letzte Wort ist im Verfahren jedoch noch nicht gesprochen.
Gutachten
Jahrelang weigerte sich der Gefangene, mit Gutachtern zu sprechen. In diesem Jahr war er dann doch dazu bereit. Ein psychiatrischer Gutachter müsse nun „die Frage der Gefährlichkeit“ des Mannes bewerten, sagte OLG-Sprecherin Josefine Köblitz. Erst dann könne das Gericht über die Frage einer Haftentlassung entscheiden.
„Wir wissen nicht, wie es weitergeht, und harren der Dinge, die da kommen“, sagte Heilbronns Gefängnisleiter Hartwig Dickemann zu dem Fall. Das Gefängnis habe zum Verlauf des Strafvollzugs des Mannes Stellung nehmen müssen.
Landesweit 17 gefährliche Straftäter
Inzwischen gibt es eine klare Bundesvorgabe, dass strittige Fälle dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen. Rauslassen oder nicht? Landesweit geht es derzeit um 17 gefährliche Straftäter, bei denen es um nachträgliche Sicherungsverwahrung geht – was Straßburger EU-Richter als unzulässig einstuften. cf
Hintergrund: 75 Häftlinge bekommen elektronische Fußfessel
75 Gefangene in Baden-Württemberg erhalten vom 1. Oktober an eine elektronische Fußfessel. Bei dem auf ein Jahr begrenzten Modellprojekt gehe es um Freigänger oder Menschen, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, sagte ein Sprecher von Justizminister Ulrich Goll (FDP) am Freitag in Stuttgart. Für Schwerverbrecher seien die Manschetten mit Minisender nicht. Das Projekt habe nichts zu tun mit der aktuellen Diskussion über den Heilbronner Sex-Täter, der in Freiburg in Sicherungsverwahrung saß und jetzt in Hamburg lebt.
Die elektronischen Fußfesseln können künftig auch Gefangene erhalten, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden. Ihr Hausarrest erspart dem Land Gefängniskosten. lsw
30. Juli 2010
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