Strafbefehl wegen EnBW-Erpressung

GKN Neckarwestheim
Karlsruhe/Neckarwestheim - Für einen 43 Jahre alten Mann und seine Bekannte könnte die mutmaßliche Erpressung des Energiekonzerns EnBW ein teures Nachspiel haben. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Strafbefehle über Geldstrafe von jeweils 70 Tagessätzen beantragt. Der ehemalige Mitarbeiter einer Fremdfirma hatte behauptet, unter anderem mit einer Waffenattrappe bis auf das Gelände des Atommeilers in Neckarwestheim gelangt zu sein. Mit dem Schmuggel habe er auf Sicherheitslücken hinweisen wollen, hatte der Mann ausgesagt. Seine Videos belegen die Vorwürfe des Mannes allerdings nach Angaben des Umweltministeriums nicht.

Job als Sicherheitsberater gefordert

Der 43-Jährige soll laut Anklagebehörde von der EnBW einen Job als Sicherheitsberater gefordert haben sowie die Erstattung für einen Umzug. „Sollte die EnBW diese Forderungen nicht erfüllen, würden sie Kenntnisse über angebliche Sicherheitsmängel medial verwerten“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die Atomaufsicht hatte sich die Filme angeschaut, die Kontrollen zum Atomkraftwerk aber als funktionsfähig bezeichnet. Die Vorwürfe des Mannes seien haltlos, hatte Baden-Württembergs Umweltministerium mitgeteilt.

Der Fall hatte trotzdem Folgen: Mit dem Landeskriminalamt und der Polizei sollen nach Angaben des Ministeriums neue Vorgaben für die Zugangssicherung erarbeitet werden. Die EnBW wies ihre Mitarbeiter nach dem Bekanntwerden des Falls zudem an, die Zugangskontrollen „noch engmaschiger zu gestalten“.

Hintergrund: EnBW-Atom-Standorte

Neckarwestheim ist einer von drei Atom-Standorten der EnBW in Baden-Württemberg. Während der Meiler in Obrigheim (Neckar-Odenwald-Kreis) stillgelegt ist, sind in Philippsburg (Kreis Karlsruhe) sowie in Neckarwestheim jeweils zwei Blöcke in Betrieb. lsw / Foto: dpa

13.01.2010


termine11besenkalenderverkehrspiele

Archivsuche