Erpressung oder fehlerhafte Montage bei GKN?

Neckarwestheim - Beim Bau des Kernkraftwerks Neckarwestheim II seien Ankerplatten fehlerhaft montiert worden. Das behauptet ein ehemaliger Mitarbeiter einer Fremdfirma, die in der Bauphase von GKN II eingesetzt war. Wie der Betreiber EnBW mitteilt, habe es Ende Mai ein Gespräch mit dem Mann gegeben. Er habe erklärt, dass ihm von dritter Seite Geld für eine eidesstattliche Bestätigung dieser Information angeboten worden sei. Weiter hat er laut Pressemitteilung gesagt: „Wenn ihn allerdings die EnBW entsprechend einbinden würde, sei ihm die Möglichkeit genommen, sich gegenüber Dritten zu äußern.“

Strafanzeige gestellt

Die EnBW geht davon aus, dass der Mann in erpresserischer Absicht handelt und hat deshalb Strafanzeige gestellt wegen des Verdachts der Nötigung und Erpressung. Diese Woche informierte der Karlsruher Energieversorger das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Auf Stimme-Nachfrage versichert das Ministerium, dass die Behauptungen des Mannes überprüft würden. „Wir haben Unterlagen angefordert und sichten unsere eigenen Akten“, sagte Pressesprecher Karl Franz. Zudem werde versucht, am Bau beteiligte Experten zu befragen.

Die EnBW beteuert ebenfalls, den Wahrheitsgehalt der Angaben zu untersuchen. „Nach dem derzeitigen Stand der Prüfung gibt es keinerlei Belege für die Richtigkeit der behaupteten Unregelmäßigkeiten“, teilt der Konzern mit. Ankerplatten dienten dazu, zum Beispiel Rohrleitungen an Wänden zu befestigen.

Bereits im Januar 2010 waren ein Mann und eine Frau wegen versuchter Erpressung bestraft worden. Sie hatten behauptet, die Zugangskontrollen für das Reaktorgelände in Neckarwestheim hätten gravierende Sicherheitslücken. bor
10.06.2011


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